Eine Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes, dingliches Sicherungsrecht an einer Immobilie, das meist zur Absicherung von Krediten dient und unabhängig von einer konkreten Forderung besteht.
Die Grundschuld ist ein rechtliches Sicherungsmittel, das Banken zur Absicherung von Immobiliendarlehen nutzen. Sie wird als Belastung im Grundbuch eingetragen und gibt dem Gläubiger (z.B. der Bank) das Recht, die Zwangsversteigerung eines Grundstücks zu betreiben, wenn der Kreditnehmer seine Zahlungen nicht leistet. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden und kann mehrfach für verschiedene Kredite verwendet werden. Beispiel: Ein Kreditnehmer nimmt 300.000 € für den Hauskauf auf; die Bank verlangt zur Sicherung eine Grundschuld in gleicher Höhe auf das Grundstück. Zahlt der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurück, kann die Bank aufgrund der Grundschuld das Haus versteigern lassen. Nach Rückzahlung des Kredits bleibt die Grundschuld bestehen und muss separat gelöscht werden. So kann sie später erneut für weitere Kredite genutzt werden. Grundschulden können auch abgetreten oder an neue Gläubiger übertragen werden – das ist bei Umschuldungen oder Bankenwechsel relevant.
Unsere Leistungen im Bereich Grundschuld
Prüfung von Grundschuldbestellungen: Wir prüfen Vertragsunterlagen, Grundbuchauszüge und Sicherungsvereinbarungen auf rechtliche Risiken und Optimierungspotenzial.
Begleitung bei Ablösung, Übertragung und Löschung: Unsere Kanzlei berät und unterstützt rechtssicher bei Umschuldung, Löschungsbewilligungen und Abtretungen von Grundschulden, auch im Zusammenspiel mit Banken und Notaren.
Rechtsvertretung bei Streitigkeiten: Vertretung gegenüber Banken im Falle von Vollstreckungsandrohungen, unberechtigten Sicherungsverwertungen und Klärung von Restschulden oder Löschungsansprüchen.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.