Was ist eine Haftungsfreistellungserklärung?
Eine Haftungsfreistellungserklärung ist eine vertragliche Vereinbarung, in der der eine Partei die andere von bestimmten Haftungsrisiken oder Schadensersatzansprüchen freistellt. Sie dient meist dazu, finanzielle Risiken zu begrenzen und Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Im Bankrecht kommt sie häufig bei Kreditsicherheiten oder Abtretungen zum Einsatz.
Bei Förderkrediten erfolgt die Freistellung regelmäßig zwischen der Förderbank und der Hausbank des Darlehensnehmers. In diesen Fällen wird die Hausbank für einen Teil des Kreditrisikos von der Förderbank freigestellt. Dies kann die Vergabe eines Kredits erleichtern, insbesondere wenn seitens des Kreditnehmers weniger bzw. nicht ausreichenden Sicherheiten gestellt werden können. Der Darlehensnehmer (z.B. ein Unternehmen) bleibt jedoch in vollem Umfang in seiner Rückzahlungsverpflichtung. Die Erklärung muss klar und eindeutig formuliert sein, um Wirksamkeit und Haftungsumfang abzugrenzen. Wichtig: Solche Vereinbarungen können weitreichende finanzielle Konsequenzen für den Erklärenden haben.
Kanzleileistungen zur Haftungsfreistellungserklärung
- Prüfung und rechtssichere Gestaltung von Haftungsfreistellungserklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
- Beratung zu Haftungsrisiken und möglichen Folgen einer Freistellungsvereinbarung
- Vertretung in Verhandlungen mit Banken zur Anpassung oder Begrenzung von Haftungsumfängen
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus bereits abgegebenen Erklärungen
- Erstellung von individuellen Risikoanalysen und Alternativlösungen in Kreditvergabeverfahren
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