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Was ist eine Mindestlizenz (Minimum Royalty) und wann ist sie sinnvoll?

Eine Mindestlizenz (auch Garantielizenz oder Minimum Royalty) ist eine vertraglich festgelegte Mindestrechtevergütung, die der Lizenznehmer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder dem Absatz periodisch zahlt. Sie ist sinnvoll, wenn der Lizenzgeber Planungssicherheit und eine aktive Verwertung des Rechts sicherstellen will und das Risiko geringer Nutzung nicht allein tragen möchte.

Eine Mindestlizenz ist eine vertraglich festgelegte Zahlung (Garantiebetrag pro Periode), die das Nutzungsrecht „am Leben hält“ und den Lizenznehmer zu wirtschaftlicher Verwertung anhält. Sie verhindert, dass Rechte blockiert werden und verlagert einen Teil des Marktrisikos auf den Lizenznehmer. Fallbeispiel: Ein Softwarehersteller lizenziert seine Marke und ein SDK an einen Geräteproduzenten. Vereinbart werden 4% Umsatzroyalty, mindestens jedoch 100.000 EUR pro Jahr, zahlbar quartalsweise. Bleibt der Absatz im Jahr 1 bei 1,5 Mio. EUR, läge die Umsatzroyalty bei 60.000 EUR; der Lizenznehmer muss dennoch 100.000 EUR zahlen. Der Vertrag erlaubt, die Differenz von 40.000 EUR in den nächsten 12 Monaten gegen künftige Umsatzroyalties anzurechnen (Recoupment), sofern Mindestabsatz- und Marketingpflichten erfüllt sind; andernfalls greift ein Kündigungsrecht bzw. eine Exklusivität fällt weg. Sinnvoll ist die Mindestlizenz besonders bei exclusiven Lizenzen, langen Anlaufphasen, schwer messbarer Nutzung oder wenn der Lizenzgeber Mindestumsätze zur Refinanzierung von Entwicklung/Schutzrechten benötigt.

Wie wir als Kanzlei bei Mindestlizenzen unterstützen

  • Rechtliche Einordnung und Zieldefinition: Exklusivität, Laufzeit, Territorium, Nutzungsumfang, Risikoverteilung.
  • Vertragsgestaltung der Minimum Royalty: Höhe, Fälligkeit, Währung, Indexierung, Recoupment-Mechanik, Caps/Carry-forward, Behandlung bei Returns/Chargebacks.
  • Absicherung der Verwertung: Meilensteine, Mindestabsatz/Marketingpflichten, Reporting, Auditrechte, Sanktionen (Exklusivitätsverlust, Step-in, Vertragsstrafe, Kündigung).
  • Steuerung von Beendigungs- und Streitfragen: Rückfall der Rechte, Abverkaufsfristen, Umgang mit Lagerbeständen, Schadensersatz, Schieds-/Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln.
  • Verhandlung und Durchsetzung: Prüfung von Lizenzabrechnungen, Audit-Begleitung, Forderungsmanagement, Anpassung bei Marktänderungen.
Stand: 28.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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