Was ist eine Nacherbschaft?

Eine Nacherbschaft ist eine testamentarische Regelung, bei der ein Erblasser einen Vorerben bestimmt, der das Vermögen zunächst nutzt, und einen oder mehrere Nacherben, die das Vermögen nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses übernehmen. Der Vorerbe ist in Verfügung und Verwaltung eingeschränkt, um die Rechte des Nacherben zu wahren.

Bei einer Nacherbschaft wird das Nachlassvermögen zeitlich oder bedingt aufgeteilt: Zunächst steht es dem Vorerben zur Nutzung und ordnungsgemäßen Verwaltung zu, endgültig erben aber die Nacherben, sobald die vom Erblasser bestimmte Bedingung eintritt (häufig der Tod des Vorerben). Praktische Folgen: Der Vorerbe darf laufende Erträge (z. B. Mieten) nutzen und notwendige Bewirtschaftungsmaßnahmen ergreifen, darf aber nicht ohne Weiteres dauerhafte Verfügungen treffen, die die Substanz mindern. Kommt es zu einer unzulässigen Verfügung, können Nacherben Schadensersatz oder Wiederherstellung verlangen; größere Verfügungen bedürfen oft Zustimmung oder gerichtlicher Genehmigung. Eine Nacherbschaft kann an verschiedene Bedingungen geknüpft sein (z. B. Tod, Scheidung, Zeitablauf). Steuer- und pflichtteilsrechtliche Auswirkungen sind zu prüfen, weil Nacherbenrechte die Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen beeinflussen können. Konkretes Fallbeispiel: Ein Erblasser vermacht das Familienhaus seiner Ehefrau als Vorerbin und stellt seine beiden Kinder als Nacherben ein; die Ehefrau möchte das Haus verkaufen, um in ein Pflegeheim zu ziehen. Ein endgültiger Verkauf ist nur mit Zustimmung der Kinder durch Abfindung oder gerichtliche Erlaubnis möglich. Alternativ lassen sich Sicherungsvereinbarungen oder Ausgleichszahlungen schaffen, um Rechte der Nacherben zu wahren.

 

Unsere Leistungen

  • Testamentsgestaltung: Präzise Formulierung von Vorerben-/Nacherbenregelungen, Bestimmung von Bedingungen und Verfügungsbeschränkungen.
  • Prüfung & Analyse: Prüfung bestehender Verfügungen, Bewertung der Rechte von Vorerben und Nacherben sowie pflichtteils- und steuerrechtliche Folgen.
  • Vertrags- und Sicherungslösungen: Erstellung von Abfindungs-, Nutzungs- oder Sicherungsvereinbarungen, Einigung über Verkaufs- oder Auszahlungslösungen.
  • Durchsetzung & Vertretung: Gerichtliche Vertretung bei Genehmigungsanträgen, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und erbrechtlichen Klagen.
  • Mediation & Verhandlung: Vermittlung zwischen Vorerben und Nacherben zur außergerichtlichen Lösung und Vermeidung langwieriger Prozesse.

Wir prüfen Unterlagen, entwickeln rechtssichere Dokumente, verhandeln verbindliche Vereinbarungen und vertreten Sie gerichtlich. Wir sichern Ihre Rechte als Vorerbe oder Nacherbe und streben praktikable, wirtschaftliche Lösungen an.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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