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Was ist eine persönliche Haftung?

Persönliche Haftung bedeutet, dass eine Person mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten, meist aus Verträgen oder Schulden, haftet – unabhängig vom Vermögen einer Gesellschaft oder eines Dritten.

Persönliche Haftung tritt ein, wenn eine Person rechtlich verpflichtet ist, für Schulden oder Verpflichtungen mit ihrem eigenen Vermögen einzustehen. Ein typisches Beispiel ist der Einzelunternehmer: Geht sein Geschäft insolvent, haften nicht nur die betrieblichen Werte, sondern auch das private Einkommen, Bankguthaben und Immobilien. Ebenso oft betroffen sind Geschäftsführer, die für bestimmte Verbindlichkeiten ihrer GmbH durch Bürgschaften oder vertragliche Vereinbarungen persönlich in Haftung genommen werden – selbst dann, wenn sie grundsätzlich durch die Gesellschaftsform geschützt wären. Anders als bei einer Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften gibt es in solchen Fällen keinen Schutzschirm; Gläubiger können direkt auf das Privatvermögen zugreifen. Ein weiteres Beispiel: Bei einer kreditfinanzierten Immobilie unterschreibt der Ehepartner als Bürge. Falls der Kreditnehmer ausfällt, kann die Bank auf das Einkommen und Vermögen des Bürgen zurückgreifen. Die persönliche Haftung birgt damit erhebliche finanzielle Risiken und kann die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Unterstützung bei persönlicher Haftung durch unsere Kanzlei

  • Prüfung bestehender oder geplanter Verträge auf persönliche Haftungsrisiken.
  • Ausarbeitung haftungsminimierender Klauseln bei Kreditverträgen, Bürgschaften oder Gesellschaftsverträgen.
  • Verhandlung mit Banken und Vertragspartnern zur Begrenzung Ihrer persönlichen Haftung.
  • Rechtliche Vertretung bei Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen.
  • Erstellung von Strategien zur Vermögenssicherung und zur Risikovorsorge.
Stand: 05.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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