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Was ist eine Satzung?

Die Satzung ist das rechtliche Grunddokument einer Gesellschaft; sie regelt deren Struktur, interne Abläufe und Rechte sowie Pflichten der Gesellschafter. Sie ist bei Gründung einer GmbH oder UG zwingend erforderlich und muss notariell beurkundet werden. Änderungen der Satzung bedürfen ebenfalls formaler Verfahren.

Die Satzung (bei einer GmbH auch Gesellschaftsvertrag genannt) ist das zentrale Dokument, das bei der Gründung einer Körperschaft – zum Beispiel einer GmbH oder AG – festgelegt wird. Sie definiert unter anderem Unternehmensgegenstand, Sitz, Stammkapital, Geschäftsführung und Vertretung sowie Entscheidungsprozesse der Gesellschafter. Ohne eine rechtskonforme Satzung kann die Gesellschaft nicht wirksam gegründet werden; diese muss in der Regel beim Handelsregister eingereicht und notariell beurkundet werden. Beispiel: Drei Gründer möchten eine GmbH zur Softwareentwicklung gründen. In der Satzung fixieren sie den Sitz in Berlin, bestimmen ein Stammkapital von 50.000 Euro und regeln, dass wichtige Entscheidungen (z. B. Änderung des Firmenzwecks) einer einstimmigen Gesellschafterbeschlussfassung bedürfen. Die so ausgearbeitete Satzung verhindert spätere Streitigkeiten und gibt allen Beteiligten klare Leitlinien für das operative Geschäft und die Gesellschafterrechte. Ein rechtlich geprüfter und praxisnaher Entwurf schützt darüber hinaus vor Haftungsrisiken und Problemen bei der Eintragung oder im laufenden Geschäftsbetrieb.

Unsere Leistungen rund um die Satzungserstellung

  • Beratung zur optimalen Ausgestaltung: Wir analysieren Ihre Gründungspläne und beraten zu inhaltlichen Pflichtangaben, flexiblen Regelungsmöglichkeiten und individuellen Besonderheiten.
  • Erstellung und Prüfung: Wir erstellen einen auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittenen Satzungsentwurf oder prüfen bereits vorhandene Satzungen auf rechtliche Fehler, Lücken und praktische Tauglichkeit.
  • Begleitung zu Notarterminen: Wir koordinieren und begleiten den gesamten Beurkundungsprozess und stellen sicher, dass sämtliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Unterstützung bei Satzungsänderungen: Auch im späteren Gesellschaftsleben unterstützen wir bei Anpassungen oder Erweiterungen der Satzung – von der Formulierung bis zur Umsetzung ins Handelsregister.

Unsere Kanzlei sorgt für eine rechtssichere, zukunftsorientierte Satzung und entlastet Sie umfassend bei der Vorbereitung und Umsetzung aller Schritte.

Stand: 23.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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