Was ist eine Sicherungsgrundschuld?
Eine Sicherungsgrundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht an einem Grundstück, das zur Absicherung einer bestimmten Forderung – meist eines Darlehens – dient. Sie ermöglicht dem Gläubiger, im Falle eines Zahlungsausfalls auf das Grundstück zuzugreifen. Im Unterschied zur Hypothek ist die Grundschuld nicht automatisch an eine konkrete Forderung gebunden. Eine solche Bindung entsteht durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien.
Die Sicherungsgrundschuld ist ein Grundpfandrecht gemäß § 1192 Abs. 1a BGB und dient im Bankwesen häufig der Kreditsicherung. Sie wird in der Regel zugunsten einer Bank ins Grundbuch eingetragen. Beispiel: Jemand nimmt bei einer Bank ein Darlehen für den Immobilienkauf auf. Als Sicherheit verlangt die Bank eine Sicherungsgrundschuld über 200.000 € auf das Haus. Falls der Kreditnehmer nicht zahlt, kann die Bank das Haus versteigern lassen, um aus dem Erlös ihre Forderung zu befriedigen. Zur Absicherung wird regelmäßig ein sogenannter Sicherungsvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer abgeschlossen, der die Zwecke und Modalitäten regelt. Die Flexibilität der (Sicherungs-) Grundschuld macht sie zur beliebtesten Kreditsicherheit bei Banken.
Unsere Leistungen bei Sicherungsgrundschuld
- Prüfung von Grundschuldbestellungen: Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und Formulierung Ihrer Sicherungsgrundschuld sowie des Sicherungsvertrags.
- Verhandlungen mit Banken: Wir vertreten Ihre Interessen bei der Ausgestaltung und Einschränkung von Sicherungsabreden.
- Löschung und Übertragung: Wir unterstützen bei der Löschung einer erloschenen Sicherungsgrundschuld oder ihrer Übertragung auf neue Gläubiger.
- Durchsetzung und Abwehr im Streitfall: Ob als Kreditnehmer oder Gläubiger – wir begleiten Sie bei Auseinandersetzungen rund um Zwangsvollstreckung, Bereicherungsansprüche oder fehlerhafte Verwertungen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bankrecht und rund um Grundpfandrechte!
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