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Was ist eine Sorgeerklärung?

Eine Sorgeerklärung ermöglicht unverheirateten Eltern, das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind gegenüber dem Jugendamt zu erklären. Ohne diese Erklärung hat automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Erklärung muss offiziell beurkundet werden.
Eine Sorgeerklärung ist eine gemeinsame Erklärung der Eltern, mit der sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr minderjähriges Kind übernehmen. Dies ist insbesondere bei unverheirateten Eltern notwendig, da ohne eine solche Erklärung allein die Mutter sorgeberechtigt ist. Die Sorgeerklärung ist nur wirksam, wenn sie öffentlich beurkundet wird – das kann kostenfrei beim Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar erfolgen. Die Zustimmung beider Eltern ist erforderlich. Beispiel: Sarah und Lukas bekommen ein gemeinsames Kind, sind aber nicht verheiratet. Damit Lukas ebenfalls das Sorgerecht erhält, unterzeichnen beide eine Sorgeerklärung beim Jugendamt. Dadurch können sie künftig rechtlich gleichberechtigt Entscheidungen über z.B. Schule oder medizinische Maßnahmen treffen. Diese Erklärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden und ist dauerhaft wirksam, sofern kein Widerruf oder familiengerichtlicher Eingriff erfolgt. Sie kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Bei Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, es sei denn, das Familiengericht entscheidet auf Antrag eines Elternteils anders.

Unsere Unterstützung bei Sorgeerklärungen

Unsere Kanzlei prüft, erstellt und begleitet Sorgeerklärungen rechtssicher und individuell. Wir bieten:

  1. Rechtsberatung: Klärung der Voraussetzungen und rechtlichen Folgen einer Sorgeerklärung.
  2. Prüfung & Vorbereitung: Analyse der familiären Situation, Erstellung nötiger Unterlagen.
  3. Begleitung beim Jugendamt oder Notar: Unterstützung bei Beurkundung und Kommunikation mit Behörden.
  4. Konfliktlösung: Bei Uneinigkeit Beratung zu alternativen Wegen wie gerichtlicher Regelung des Sorgerechts.

Wir helfen Eltern, schnell und rechtssicher die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam zu übernehmen – zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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