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Was ist eine Stiefkindadoption?

Bei einer Stiefkindadoption adoptiert der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eines Elternteils dessen leibliches Kind. Die rechtliche Elternstellung des anderen leiblichen Elternteils erlischt. Das Kind erhält alle Rechte und Pflichten gegenüber dem adoptierenden Stiefelternteil.
Bei der Stiefkindadoption nimmt ein Stiefelternteil – meist im Rahmen einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft – das Kind seines Partners rechtlich als eigenes Kind an. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Elternteil alleiniger Sorgeberechtigter ist oder der andere leibliche Elternteil der Adoption zustimmt beziehungsweise nicht auffindbar oder tot ist. Beispiel: Eine Frau lebt seit mehreren Jahren mit ihrem neuen Partner verheiratet zusammen. Das gemeinsame Familienleben mit ihrer Tochter aus erster Ehe ist stabil. Der leibliche Vater hat keinen Kontakt zur Tochter und lebt im Ausland. Der neue Ehemann möchte die Tochter adoptieren, um rechtlich als Vater anerkannt zu sein. Nach Einwilligung der Mutter und dem Nachweis, dass der leibliche Vater nicht erreichbar ist und die Adoption dem Kindeswohl dient, wird die Adoption vom Familiengericht ausgesprochen. Der neue Vater ist nun rechtlich gleichgestellt mit einem leiblichen Elternteil. Durch die Adoption entstehen gesetzliche Unterhalts-, Erb- und Sorgerechtsverhältnisse zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil. Dieser Schritt hat daher weitreichende juristische Folgen und sollte gut vorbereitet werden.

Unsere Unterstützung bei der Stiefkindadoption

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten umfassend bei allen rechtlichen Schritten einer Stiefkindadoption. Wir bieten individuelle Beratung, Klärung der Voraussetzungen und übernehmen die vollständige Antragstellung beim Familiengericht.

  1. Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen: Besteht eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft? Liegt die Einwilligung des leiblichen Elternteils vor oder kann diese ersetzt werden?
  2. Dokumentenerstellung und -prüfung: Unterstützung bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen wie Geburtsurkunden, Einverständniserklärungen und Nachweise zur Lebenssituation.
  3. Vertretung vor Gericht: Wir begleiten Sie bei jedem Verfahrensschritt vor dem Familiengericht und setzen Ihre Interessen durch.
  4. Klarheit über Rechtsfolgen: Aufklärung zu Themen wie Sorgerecht, Unterhalt und Erbrecht nach der Adoption.

Unsere erfahrenen Fachanwälte im Familienrecht sorgen für eine rechtssichere, einfühlsame und effiziente Umsetzung des Adoptionsverfahrens.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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