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Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Zusage, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig. Sie dient dazu, die Wiederholungsgefahr auszuräumen und einen gerichtlichen Eilantrag zu vermeiden.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Instrument des Zivilrechts (v. a. in Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht), mit dem der Abgemahnte die Wiederholungsgefahr durch eine verbindliche Unterlassungszusage beseitigt. Kern ist die Vertragsstrafe: Bei jedem Verstoß wird ein Geldbetrag geschuldet; häufig wird sie „nach Hamburger Brauch“ vereinbart (Höhe im Einzelfall nach billigem Ermessen, überprüfbar durch Gericht). Typische Inhalte sind: genaue Beschreibung der untersagten Handlung, Reichweite, Beginn, Vertragsstrafe-Regelung sowie ggf. Auskunfts-, Rückruf- oder Kostenteile. Fallbeispiel: Ein Onlinehändler wirbt mit „CE-zertifiziert“, obwohl das Produkt keine CE-Kennzeichnung tragen darf, und erhält eine Abmahnung eines Mitbewerbers. Gibt er eine zu weit gefasste Erklärung ab, erfasst sie auch rechtmäßige Produktvarianten; gibt er gar keine ab, droht eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Kosten. Eine passgenaue Erklärung kann die Werbung nur für das konkrete Produkt und die konkrete Aussage untersagen, die Vertragsstrafe angemessen regeln und so das Prozessrisiko senken.

Unsere Unterstützung bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen

  • Prüfung der Abmahnung auf Anspruchsgrundlage, Aktivlegitimation, Fristen und Kostenpositionen
  • Risikobewertung: Wahrscheinlichkeit einer einstweiligen Verfügung, Kosten- und Reputationsfolgen
  • Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung mit präzisem Unterlassungsumfang (keine unnötige Selbstbindung)
  • Strategie zur Vertragsstrafe (Hamburger Brauch) und Regelung von Ausnahmen/zulässigen Handlungen
  • Verhandlungen mit der Gegenseite zu Kosten, Fristverlängerung, Rücknahme überzogener Forderungen
  • Compliance-Maßnahmen: Beseitigung der Verletzung (Webshop, Social Media, Werbemittel), Dokumentation zur Vermeidung von Verstößen
  • Vertretung in Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung/Hauptsache) und Durchsetzung/Abwehr von Vertragsstrafeforderungen
Stand: 18.05.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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