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Was ist eine UG (haftungsbeschränkt) und wie unterscheidet sie sich von der GmbH?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die schon ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden kann, während die GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital erfordert. Die UG eignet sich besonders für Gründer mit wenig Startkapital, unterliegt aber strengeren Rücklagenbildungspflichten (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Beide haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, eingeführt zur Förderung von Unternehmensgründungen mit geringem Kapitalbedarf. Statt 25.000 € Mindeststammkapital wie bei der GmbH genügt bei der UG bereits 1 €. Bis die UG jedoch ihre Rücklagen so weit aufgebaut hat, dass sie auf 25.000 € angehoben werden kann, gelten Einschränkungen bei der Gewinnausschüttung. Beispiel: Ein Gründer möchte einen Onlinehandel für Elektronik starten, hat aber nur 500 € Eigenkapital. Mit einer UG kann er dennoch haftungsbeschränkt auftreten, ohne die hohen Anforderungen der GmbH zu erfüllen. Die formalen Anforderungen bei Gründung und Führung (Notarpflicht, Handelsregistereintragung, Buchführung) sind weitgehend gleich. Die UG muss aber stets den Zusatz „haftungsbeschränkt“ führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG).

Unsere Unterstützung bei UG- und GmbH-Gründung

  • Gründungsberatung: Analyse, ob UG oder GmbH für Ihre Pläne besser geeignet ist.
  • Gestaltung des Gesellschaftsvertrags nach individuellen Zielen und Anforderungen.
  • Formulierung aller erforderlichen Unterlagen, inklusive Anmeldung beim Handelsregister und notarielle Begleitung.
  • Prüfung der Haftungsrisiken und steuerlichen Konsequenzen beider Gesellschaftsformen.
  • Begleitung bei der Kapitalbeschaffung und Erfüllung der gesetzlichen Rücklagenpflichten der UG.

Wir bieten eine strukturierte, transparente Betreuung, um Gründern unnötige Fehler, Haftungsfallen und spätere Rechtsstreitigkeiten zu ersparen.

Stand: 23.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
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  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
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