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Was ist eine Umgangsregelung?

Eine Umgangsregelung legt verbindlich fest, wann, wie oft und unter welchen Bedingungen ein getrennt lebender Elternteil sein Kind sehen darf. Sie kann einvernehmlich getroffen oder gerichtlich geregelt werden. Ziel ist das Kindeswohl sowie klare Strukturen für alle Beteiligten.
Eine Umgangsregelung definiert die konkreten Zeiten und Modalitäten, unter denen das Kind Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil hat. Sie ist notwendig, wenn die Eltern getrennt leben und sich über die Besuchszeiten nicht einigen können. Eine gerichtliche Regelung kommt dann zum Einsatz, wenn es Konflikte gibt oder Kommunikation nicht mehr möglich ist. Beispiel: Die Mutter hat das überwiegende Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Vater möchte seinen zehnjährigen Sohn jedes zweite Wochenende und an einem Nachmittag in der Woche sehen. Die Mutter stimmt dem zu, ist aber mit Abholzeiten und Ferienregelung unsicher. Über das Familiengericht wird eine einvernehmliche Umgangsregelung festgelegt: der Vater holt das Kind am Freitag um 17 Uhr, bringt es am Sonntag um 18 Uhr zurück; zusätzlich gibt es einen Besuch mittwochs von 16 bis 19 Uhr. In den Schulferien findet eine hälftige Aufteilung statt. Diese Regeln verschaffen dem Kind Verlässlichkeit und fördern die Bindung zum anderen Elternteil. Bei Verstößen oder Problemen kann eine gerichtliche Durchsetzung erfolgen.

So unterstützen wir Sie bei Umgangsregelungen

Wir helfen Eltern, individuelle und rechtssichere Umgangsregelungen zu entwickeln – außergerichtlich oder gerichtlich.
  1. Beratung: Wir analysieren Ihre familiäre Situation und klären Ihre Rechte und Pflichten.
  2. Außergerichtliche Einigung: Wir moderieren Verhandlungen und entwerfen Vereinbarungen, die dem Kindeswohl entsprechen.
  3. Vertretung vor Gericht: Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen im Umgangsverfahren und setzen Ihren Anspruch gezielt durch.
  4. Anpassung bestehender Regelungen: Bei veränderten Lebensumständen prüfen wir für Sie die Möglichkeit einer Umgangsänderung.
  • Langjährige Erfahrung im Familienrecht
  • Einfühlsame und zielgerichtete Kommunikation mit dem Gericht und dem anderen Elternteil
  • Klare Strukturierung auch bei komplexen Fällen (z. B. bei Auslandsumgang, Umgangsverweigerung oder Kindeswille)
Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch – wir stehen entschlossen an Ihrer Seite.
Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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