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Was ist eine unzulässige Werbung?

Unzulässige Werbung umfasst alle Werbemaßnahmen, die gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), verstoßen.

Unzulässige Werbung liegt vor, wenn Werbeinhalte gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Datenschutzvorgaben wie die DSGVO oder spezielle Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Häufige Beispiele sind Spam-E-Mails ohne Einwilligung, irreführende Aussagen über Produkteigenschaften oder aggressive Verkaufspraktiken. Ein typischer Fall: Ein Onlinehändler versendet Newsletter an Kunden, ohne dass eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Ein Empfänger beschwert sich, ein Mitbewerber mahnt den Händler wegen Verstoßes gegen § 7 UWG ab. Ergebnis: Der Händler muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten tragen – häufig mehrere hundert Euro. Ebenso ist es unzulässig, Produkte mit Preisnachlässen zu bewerben, wenn der zuvor angegebene Preis nie tatsächlich verlangt wurde (sog. Mondpreise). Unzulässige Werbung kann zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgeldern führen.

Unsere Leistungen im Bereich unzulässige Werbung

Unsere spezialisierte Kanzlei für Internetrecht unterstützt Sie präventiv und im Streitfall:

  1. Beratung & Prüfung: Wir analysieren Ihre Werbemaßnahmen auf rechtliche Risiken (UWG, DSGVO, Preisangabenverordnung).
  2. Abwehr & Reaktion: Bei Abmahnungen wegen unzulässiger Werbung vertreten wir Ihre Interessen schnell und effektiv – außergerichtlich und vor Gericht.
  3. Gestaltung rechtssicherer Kampagnen: Wir begleiten Sie bei der Erstellung von Einwilligungserklärungen, Datenschutzhinweisen und AGB für Ihre Werbeaktionen.
  4. Vertretung gegenüber Wettbewerbern & Behörden: Wir setzen Ihre Rechte durch – etwa bei irreführender Konkurrenzwerbung oder behördlichen Verfahren.

Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, um rechtliche Risiken zu vermeiden und teure Streitigkeiten zu verhindern.

Stand: 26.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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