Was ist eine Versetzung, und wann ist sie rechtlich zulässig?

Eine Versetzung ist die Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs oder -orts durch den Arbeitgeber. Sie ist zulässig, wenn sie durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder das Direktionsrecht gedeckt ist und nicht gegen billiges Ermessen (§ 106 GewO) verstößt.
Eine Versetzung liegt vor, wenn sich der Arbeitsbereich oder -ort eines Arbeitnehmers dauerhaft ändert. Sie ist zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt wird und unter Wahrung des billigen Ermessens erfolgt. Dabei werden Interessen des Arbeitnehmers, wie familiäre Bindungen oder wirtschaftliche Nachteile, gegen betriebliche Interessen abgewogen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer soll von München nach Hamburg versetzt werden. Ist im Arbeitsvertrag eine örtliche Versetzungsklausel enthalten, kann dies zulässig sein. Fehlt diese Klausel, benötigt der Arbeitgeber eine einvernehmliche Regelung oder eine betriebsbedingte Änderungskündigung. Zudem darf die Versetzung keine unverhältnismäßige Belastung darstellen, etwa wenn dadurch die Betreuungspflicht gegenüber kleinen Kindern beeinträchtigt wird. Falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser nach § 99 BetrVG zustimmen.

Unterstützung bei Versetzungen durch unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei allen Fragen rund um Versetzungen. Dazu gehören:

  • Prüfung, ob eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag wirksam ist
  • Bewertung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung anhand von Arbeitsrecht und billiges Ermessen
  • Unterstützung bei Widerspruch oder Einlegung einer Klage gegen unzulässige Versetzungen
  • Begleitung von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Beratung von Betriebsräten bei Mitbestimmungsrechten (§ 99 BetrVG)

Sie sind betroffen? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.

Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
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