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Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein wettbewerbswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Sie dient der außergerichtlichen Streitbeilegung und geht meist mit Unterlassungserklärung und Kostenforderung einher.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erfolgt in der Regel, wenn ein Unternehmen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt, z. B. durch irreführende Werbung, fehlende Impressumsangaben oder unerlaubte Werbe-E-Mails. Dabei fordert der Mitbewerber oder ein Verband das betroffene Unternehmen auf, das wettbewerbswidrige Verhalten zu beenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ziel ist es, kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Beispiel: Ein Händler auf einer Online-Plattform wirbt mit 'garantierter sofortiger Lieferung innerhalb 12 Stunden', obwohl er durch Postversand erst nach durchschnittlich zwei Tagen liefern kann. Ein Mitbewerber lässt dies über einen Anwalt abmahnen. Die Abmahnung enthält eine Frist zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und eine Forderung zur Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von z. B. 1.000 €. Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen einstweilige Verfügung oder Klage. Wer unbedacht unterschreibt, verpflichtet sich zu Vertragsstrafen bei zukünftigem Fehlverhalten. Daher ist rechtliche Prüfung essenziell. Auch unberechtigte Abmahnungen kommen vor und können ggf. zurückgewiesen werden.

Unsere Leistungen bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung

Unsere Kanzlei unterstützt bei Erhalt einer Abmahnung umfassend:

  1. Prüfung der Abmahnung: Rechtmäßigkeit, Anspruchsgrundlage und Formfehler identifizieren. Wir klären, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.
  2. Verteidigung gegen unberechtigte Abmahner: Abwehr und ggf. Gegenabmahnung oder negative Feststellungsklage bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung.
  3. Anpassung der Unterlassungserklärung: Vermeidung zu weit gefasster oder nachteilig formulierter Klauseln zugunsten des Gegners.
  4. Strategische Beratung: Einschätzung von Risiken, Vertragsstrafen und Kostenfolgen – individuell auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmt.
  5. Vertretung im Streitfall: Außergerichtlich und vor Gericht – inklusive Antrag auf einstweilige Verfügung oder Verteidigung gegen Klagen.

Profitieren Sie von unserer Branchenerfahrung im Internetrecht – ob als Online-Shop, Plattformanbieter oder Dienstleister.

Stand: 27.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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