Was ist Elternunterhalt?
Zum Beispiel: Herr M. verdient 120.000 € jährlich brutto. Sein Vater kommt in ein Pflegeheim, kann die Kosten nicht tragen, das Sozialamt übernimmt vorerst. Danach fordert der Träger Auskunft über Herrn M.s Einkommen. Nach Abzug von Steuer, Altersvorsorge, Schulden und angemessenem Selbstbehalt ergibt sich ein Betrag, den Herr M. als Elternunterhalt zahlen müsste.
Die Thematik ist komplex, fehlerhafte Berechnungen durch Behörden sind häufig. Eine rechtzeitige anwaltliche Prüfung kann unberechtigte Forderungen abwehren oder reduzieren.
Unsere Unterstützung beim Thema Elternunterhalt
Als Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht bieten wir umfassende rechtliche Beratung und Vertretung im Bereich Elternunterhalt. Wir prüfen genau, ob und in welchem Umfang tatsächlich eine Unterhaltspflicht besteht und setzen Ihre Rechte gegenüber Behörden und Pflegekassen durch.
- Prüfung der Leistungsfähigkeit: Wir analysieren Einkommen, Vermögen und anrechenbare Abzüge zur fairen Berechnung der Unterhaltslast.
- Schriftverkehr mit Behörden: Wir übernehmen die Korrespondenz mit Sozialhilfeträgern und wehren unrechtmäßige Forderungen ab.
- Begleitung bei Auskunftsersuchen: Wir unterstützen bei der Erstellung vollständiger, aber schützender Auskünfte.
- Vertretung in Streitfällen: Bei Auseinandersetzungen vertreten wir Sie außergerichtlich und gegebenenfalls vor Gericht.
Unser Ziel: finanzielle Belastung minimieren und rechtssichere Lösungen schaffen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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