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Was ist Gütertrennung?

Gütertrennung ist ein ehelicher Güterstand, bei dem die Vermögen beider Ehepartner vollständig getrennt bleiben. Es findet kein automatischer Vermögensausgleich bei Scheidung statt. Voraussetzung ist ein notarieller Ehevertrag.
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen jedes Ehepartners während der Ehe rechtlich vollständig getrennt. Es erfolgt weder ein gemeinschaftlicher Vermögensaufbau noch ein Zugewinnausgleich im Scheidungsfall. Dieser Güterstand muss notariell vereinbart werden. Beispiel: Ehepartner A ist Unternehmer, Ehepartner B arbeitet im öffentlichen Dienst. Bei Trennung würde der Unternehmenswert von A im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) ausgleichspflichtig – A müsste B unter Umständen hohe Zahlungen leisten. Durch vereinbarte Gütertrennung bleibt das Unternehmen im alleinigen Eigentum von A, ohne Ausgleichspflicht. Auch Einkommen, Schulden oder Erbschaften in der Ehe bleiben vollständig getrennt. Gütertrennung eignet sich daher insbesondere für Ehepaare mit stark unterschiedlicher Vermögensstruktur, bei Unternehmertätigkeit oder großen Erbschaften. Sie schließt jedoch nicht aus, dass ein Ehepartner Unterhalt zahlt oder gemeinsame Verträge bestehen – etwa bei Immobilienfinanzierungen. Wichtig ist eine rechtssichere und ausgewogene Gestaltung des Ehevertrags, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Unsere Leistungen bei Gütertrennung

Unsere Kanzlei berät umfassend zur rechtswirksamen Gestaltung der Gütertrennung – vor, während oder nach der Ehe. Wir unterstützen Sie dabei:

  • Rechtssichere Ausarbeitung und Verhandlung notarieller Eheverträge nach individueller Vermögens- und Risikostruktur
  • Strategische Beratung bei gemischten Vermögensverhältnissen oder Unternehmensbeteiligungen
  • Bewertung alternativer Güterstände wie modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Prüfung bestehender Regelungen auf rechtliche Wirksamkeit, insbesondere bei Eheverträgen älteren Datums
  • Vertretung bei streitigen Scheidungen mit vereinbarter Gütertrennung (z.B. bei Vermögensverschiebungen oder verdecktem Zugewinn)

Unsere Spezialisierung im Familienrecht sorgt für individuelle, rechtssichere Lösungen – insbesondere für Unternehmer, Selbstständige und vermögende Privatpersonen.

Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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