Was ist Mindestlohn, und gilt er für alle?
Ein konkreter Fall: Ein Minijobber in der Gastronomie erhält nur 10 € pro Stunde. Da dies unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, kann er die Differenz rückwirkend einfordern. Der Arbeitgeber muss den Lohn entsprechend anpassen. Wird der Mindestlohn nicht gezahlt, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder von bis zu 500.000 €.
Unsere Unterstützung beim Thema Mindestlohn
Unsere Kanzlei berät Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zu ihren Rechten und Pflichten rund um den Mindestlohn. Wir helfen bei:
- Prüfung der Lohnabrechnung: Wir analysieren, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird.
- Durchsetzung von Ansprüchen: Arbeitnehmer, die zu wenig Lohn erhalten haben, unterstützen wir bei der rückwirkenden Geltendmachung.
- Verteidigung gegen Bußgelder: Arbeitgeber beraten wir zur rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, um Strafen zu vermeiden.
- Tarifliche Sonderregelungen: Wir prüfen, ob Branchenmindestlöhne oder tarifliche Vereinbarungen Vorrang haben.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und rechtssichere Unterstützung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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