Was ist nachehelicher Unterhalt?

Nachehelicher Unterhalt ist die finanzielle Unterstützung, die ein Ehegatte dem anderen nach der Scheidung zahlen muss, wenn dieser seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann.

Nachehelicher Unterhalt ist gesetzlich geregelt (§§ 1569 ff. BGB) und dient dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nach der Scheidung. Anspruch besteht nur, wenn der bedürftige Ehegatte außerstande ist, sich selbst angemessen zu unterhalten und der andere leistungsfähig ist. Zudem muss ein besonderer Grund vorliegen, der dazu führt, dass er nicht allein für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann – beispielsweise Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit, Gebrechen oder Erwerbslosigkeit. Beispiel: Frau M. war 15 Jahre verheiratet, kümmerte sich um Haushalt und Kinder, während ihr Mann berufstätig war. Nach der Scheidung findet sie aufgrund lückenhafter Erwerbsbiographie nur eine Teilzeitstelle und kann sich ihren vollen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren. Ihr Ex-Mann ist weiterhin voll erwerbstätig. Sie hat daher Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zur Sicherstellung ihres Existenzminimums. Die Höhe und Dauer richtet sich nach dem konkreten Einzelfall.

Unsere Unterstützung bei nachehelichem Unterhalt

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung im Bereich nachehelicher Unterhalt. Wir setzen uns für eine faire und rechtssichere Regelung ein – außergerichtlich oder vor Gericht.

  • Prüfung von Unterhaltsansprüchen und -pflichten nach aktueller Rechtslage
  • Ermittlung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit beider Parteien
  • Berücksichtigung besonderer Umstände wie Kinderbetreuung, Krankheit oder ehebedingte Nachteile
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Erstellung und Verhandlung vertraglicher Regelungen (z. B. im Scheidungsfolgenvergleich)

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung mit juristischer Expertise und individueller Strategie.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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