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Was ist Naturalunterhalt?

Naturalunterhalt ist die Versorgung eines Kindes durch direkte Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Betreuung und Erziehung – typischerweise durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Naturalunterhalt umfasst alle Versorgungsleistungen, die ein unterhaltspflichtiger Elternteil durch die tatsächliche Betreuung und Versorgung eines Kindes erbringt. Dazu zählen insbesondere Wohnraum, Nahrung, Kleidung, Erziehung und persönliche Zuwendung. Er steht im Gegensatz zum Barunterhalt, der in Geldform vom nicht betreuenden Elternteil geleistet wird. Ein Beispiel: Nach der Trennung lebt ein 6-jähriges Kind bei der Mutter. Sie kocht, wäscht, betreut Hausaufgaben, stattet das Kind mit Kleidung aus und stellt ein Kinderzimmer zur Verfügung. Diese Leistungen gelten als Naturalunterhalt. Der Vater, bei dem das Kind nicht wohnt, ist verpflichtet, Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Da beide Elternteile gleichermaßen unterhaltspflichtig sind, wird der Beitrag des betreuenden Elternteils durch den Naturalunterhalt abgedeckt. Der nicht betreuende Elternteil muss daher den vollständigen Barunterhalt leisten. Im Wechselmodell, bei dem beide Eltern das Kind annähernd gleich betreuen, wird der Naturalunterhalt beider Seiten berücksichtigt und anteilig vom Barunterhalt abgezogen.

Unsere Unterstützung beim Thema Naturalunterhalt

Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Beratung im Familienrecht, insbesondere bei Fragen rund um den Naturalunterhalt und dessen Abgrenzung zum Barunterhalt.

  • Prüfung der Unterhaltspflicht: Klärung, ob Naturalunterhalt vorliegt oder Barunterhalt geschuldet wird.
  • Berechnung des Unterhalts: Ermittlung des korrekten Barunterhalts – auch bei Betreuung durch beide Eltern (Wechselmodell).
  • Vertretung in Streitfällen: Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen vor Gericht.
  • Individuelle Lösungen: Gestaltung fairer Vereinbarungen durch außergerichtliche Einigung.

Wir beraten Sie klar, lösungsorientiert und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen – gerade wenn Kinder im Fokus stehen.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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