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Was ist Phishing und ist es strafbar?

Phishing ist der betrügerische Versuch, über gefälschte E-Mails oder Websites an vertrauliche Daten zu gelangen, z. B. Zugangsdaten oder Bankinformationen. Es ist strafbar, und erfüllt oft Tatbestände wie Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§263a StGB), Datenausspähung (§ 202a StGB) oder Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB).

Phishing bezeichnet betrügerische Methoden, bei denen Täter über E-Mails, gefälschte Websites oder Nachrichten persönliche Daten erschleichen wollen (z. B. Passwörter, Kreditkartennummern oder Zugangsdaten zu Online-Banking). Die Täter geben sich dabei oft als bekannte Unternehmen, Banken oder Behörden aus. Ziel ist der Zugang zu Konten oder digitalen Diensten, um finanzielle oder identitätsbezogene Schäden zu verursachen. Ein konkreter Fall: Ein Online-Shop-Betreiber erhält eine E-Mail, scheinbar von seinem Zahlungsanbieter. Darin wird zur 'Sicherheitsüberprüfung' aufgefordert. Nach Klick auf einen Link gelangt er auf eine täuschend echt aussehende Login-Seite, gibt seine Zugangsdaten ein – und ermöglicht dem Täter vollen Zugriff auf seine Zahlungsabwicklung. Der finanzielle Schaden kann erheblich sein. Strafrechtlich ist Phishing u. a. als Betrug (§ 263 StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) oder Computerbetrug (§ 263a StGB) einzuordnen. Darüber hinaus können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bestehen. Betroffene sollten umgehend Anzeige erstatten, Beweise sichern und rechtliche Schritte einleiten.

Unsere Unterstützung bei Phishing-Fällen

Als spezialisierte Kanzlei für Internetrecht unterstützen wir Betroffene von Phishing-Angriffen umfassend und strategisch.

  1. Sofortige rechtliche Ersteinschätzung: Bewertung des Vorfalls und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
  2. Strafanzeige und Beweissicherung: Wir übernehmen die Formulierung und Einreichung bei der zuständigen Behörde und unterstützen bei der digitalen Beweisdokumentation.
  3. Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche: Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber Dritten (z. B. Banken), wenn Sorgfaltspflichten verletzt wurden.
  4. Präventive Beratung: Prüfung und Absicherung Ihrer IT-Infrastruktur, Schulung zu Erkennungsmerkmalen von Phishing.

Insbesondere für Unternehmen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, um typische Angriffsvektoren zu identifizieren und rechtlich wie organisatorisch abzusichern.

Stand: 02.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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