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Was ist Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht regelt, wann und wie ein Kind Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil oder anderen nahestehenden Personen haben darf. Es dient dem Kindeswohl und wird in § 1684 BGB festgelegt. Beide Elternteile haben grundsätzlich ein Recht auf Umgang, auch gegen Widerstand des anderen Elternteils.

Das Umgangsrecht sichert dem Kind den persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen nach einer Trennung oder Scheidung, unabhängig vom Sorgerecht. Es umfasst Besuche, Übernachtungen und die Kommunikation über Telefon oder digitale Medien. Ziel ist die Förderung einer stabilen Eltern-Kind-Beziehung, sofern diese dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Beispiel: Nach der Trennung verweigert die Mutter dem Vater jeglichen Kontakt zum Kind, weil sie ihm mangelndes Interesse unterstellt. Der Vater beantragt beim Familiengericht ein geregeltes Umgangsrecht, das ihm jedes zweite Wochenende sowie ein halbes der Schulferien zubilligt. Die Mutter wird dazu verpflichtet, das Kind zu den Umgangszeiten bereit zu halten. Verstößt sie, drohen Ordnungsgelder oder Zwangsmaßnahmen. Auch Großeltern oder enge Bezugspersonen können in bestimmten Fällen ein Umgangsrecht geltend machen (§ 1685 BGB). Entscheidend ist immer das Kindeswohl. Umgang kann nicht willkürlich verwehrt werden, außer es gefährdet das Kind objektiv.

Unsere Unterstützung im Bereich Umgangsrecht

Unsere Kanzlei bietet spezialisierte rechtliche Hilfe bei allen Fragen rund um das Umgangsrecht. Wir unterstützen Sie dabei, den persönlichen Kontakt zu Ihrem Kind rechtssicher und kindeswohlorientiert zu gestalten.

  • Beratung: Einschätzung der individuellen Situation und Optionen für außergerichtliche Einigungen.
  • Vertretung: Durchsetzung oder Abwehr von Umgangsansprüchen vor dem Familiengericht.
  • Gestaltung: Erarbeitung konkreter Umgangsregelungen (z. B. Wochenenden, Ferien, Feiertage).
  • Zwangsvollstreckung: Einleitung rechtlicher Schritte bei Umgangsverweigerung, inklusive Antrag auf Ordnungsmittel.
  • Mediationsbegleitung: Wenn möglich, Förderung einvernehmlicher Lösungen mit dem anderen Elternteil.

Mit unserer familienrechtlichen Erfahrung vertreten wir Ihre Interessen konsequent – im Sinne Ihres Kindes.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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