Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist staatliche Unterstützung für einkommensschwache Personen, damit sie ihre rechtlichen Ansprüche vor Gericht durchsetzen können. Die Hilfe deckt Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Sie wird nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bewilligt.
Verfahrenskostenhilfe (VKH) ermöglicht Personen mit geringem Einkommen die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung ihrer Rechte, ohne die Verfahrenskosten vollständig selbst tragen zu müssen. Wird VKH bewilligt, übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Kosten für Gericht und Anwalt – in Familiensachen etwa bei Scheidungen, Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren. Die Bewilligung hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Erfolgsaussicht des Antrags ab.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter beantragt das alleinige Sorgerecht, kann sich jedoch keinen Anwalt leisten. Sie stellt einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und reicht eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die erforderlichen Belege beim zuständigen Gericht ein. Das Familiengericht prüft zunächst, ob der Antrag rechtlich begründet erscheint, und bewilligt dann VKH. So kann sie mit anwaltlicher Vertretung ihr Anliegen durchsetzen, ohne finanzielle Überforderung befürchten zu müssen. Es ist außerdem möglich, dass eine Ratenzahlung angeordnet wird, wenn das Einkommen leicht über der Freigrenze liegt. Falschangaben müssen vermieden werden – sie können zur Rückforderung führen. Zudem ist ein Widerruf der Verfahrenskostenhilfe durch das Gericht möglich, beispielsweise bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Unsere Unterstützung bei Verfahrenskostenhilfe
Als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Mandant:innen im kompletten Antragsverfahren für die Verfahrenskostenhilfe und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen korrekt geprüft und Fristen eingehalten werden.
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen: Wir klären vorab, ob ein Antrag auf VKH in Ihrem Fall sinnvoll und aussichtsreich ist.
- Antragstellung: Wir helfen beim fachgerechten Ausfüllen des Formulars "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" sowie beim Zusammenstellen der nötigen Nachweise (z.B. Gehaltsnachweise, Mietvertrag).
- Kommunikation mit dem Gericht: Wir übernehmen die Einreichung des Antrags und den Schriftverkehr mit dem Gericht.
- Vertretung im Verfahren: Im Falle der Bewilligung vertreten wir Sie umfassend im familiengerichtlichen Verfahren – z. B. bei Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsklage.
Unser Ziel: Rechtssicherheit auch für wirtschaftlich schwächer gestellte Mandant:innen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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