Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Was ist Verfahrenskostenhilfe?

Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist staatliche Unterstützung für einkommensschwache Personen, damit sie ihre rechtlichen Ansprüche vor Gericht durchsetzen können. Die Hilfe deckt Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Sie wird nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bewilligt.
Verfahrenskostenhilfe (VKH) ermöglicht Personen mit geringem Einkommen die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung ihrer Rechte, ohne die Verfahrenskosten vollständig selbst tragen zu müssen. Wird VKH bewilligt, übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Kosten für Gericht und Anwalt – in Familiensachen etwa bei Scheidungen, Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren. Die Bewilligung hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Erfolgsaussicht der Klage ab. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter beantragt das alleinige Sorgerecht, kann sich jedoch keinen Anwalt leisten. Sie stellt einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und legt Unterlagen zu Einkommen, Miete, Unterhaltsverpflichtungen etc. vor. Das Familiengericht prüft zunächst, ob der Antrag rechtlich begründet erscheint, und bewilligt dann VKH. So kann sie mit anwaltlicher Vertretung ihr Anliegen durchsetzen, ohne finanzielle Überforderung befürchten zu müssen. Es ist außerdem möglich, dass eine Ratenzahlung angeordnet wird, wenn das Einkommen leicht über der Freigrenze liegt. Falschangaben müssen vermieden werden – sie können zur Rückforderung führen.

Unsere Unterstützung bei Verfahrenskostenhilfe

Als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Mandant:innen im kompletten Antragsverfahren für die Verfahrenskostenhilfe und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen korrekt geprüft und Fristen eingehalten werden.

  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen: Wir klären vorab, ob ein Antrag auf VKH in Ihrem Fall sinnvoll und aussichtsreich ist.
  • Antragstellung: Wir helfen beim fachgerechten Ausfüllen des Formulars "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" sowie beim Zusammenstellen der nötigen Nachweise (z.B. Gehaltsnachweise, Mietvertrag).
  • Kommunikation mit dem Gericht: Wir übernehmen die Einreichung des Antrags und den Schriftverkehr mit dem Gericht.
  • Vertretung im Verfahren: Im Falle der Bewilligung vertreten wir Sie umfassend im familiengerichtlichen Verfahren – z. B. bei Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsklage.

Unser Ziel: Rechtssicherheit auch für wirtschaftlich schwächer gestellte Mandant:innen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 2 plus 4.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 9 und 7.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close