Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Unsere Unterstützung bei Verfahrenskostenhilfe
Als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Mandant:innen im kompletten Antragsverfahren für die Verfahrenskostenhilfe und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen korrekt geprüft und Fristen eingehalten werden.
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen: Wir klären vorab, ob ein Antrag auf VKH in Ihrem Fall sinnvoll und aussichtsreich ist.
- Antragstellung: Wir helfen beim fachgerechten Ausfüllen des Formulars "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" sowie beim Zusammenstellen der nötigen Nachweise (z.B. Gehaltsnachweise, Mietvertrag).
- Kommunikation mit dem Gericht: Wir übernehmen die Einreichung des Antrags und den Schriftverkehr mit dem Gericht.
- Vertretung im Verfahren: Im Falle der Bewilligung vertreten wir Sie umfassend im familiengerichtlichen Verfahren – z. B. bei Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsklage.
Unser Ziel: Rechtssicherheit auch für wirtschaftlich schwächer gestellte Mandant:innen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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