Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum des Gebäudes und Grundstücks.

Wohnungseigentum bezeichnet das Recht, eine abgeschlossene Wohnung innerhalb eines Gebäudes allein zu nutzen oder zu verwalten. Dieses Recht ist untrennbar mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel das Treppenhaus, Dach oder die Außenanlagen, verbunden und wird im Grundbuch eingetragen. Beispiel: Herr Müller erwirbt eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Ihm gehört die Wohnung (Sondereigentum), außerdem hält er einen festgelegten Bruchteil am Gesamtgrundstück und den gemeinschaftlichen Flächen. Über Baumaßnahmen an seinem Sondereigentum kann Herr Müller grundsätzlich allein entscheiden, während Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum nur zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern beschlossen werden dürfen. Dabei gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie die Verwaltung und Nutzung der Immobilie regelt. Die Eintragung im Grundbuch stellt sicher, dass das Wohnungseigentum rechtlich geschützt ist und etwa verkauft, belastet oder vererbt werden kann.

Ihre Vorteile bei unserer spezialisierten WEG-Rechtsberatung

  • Klärung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Wir prüfen und erläutern, welche Gebäudeteile und Flächen Ihnen exklusiv gehören und welche gemeinsam genutzt werden.
  • Prüfung und Gestaltung von Teilungserklärungen: Rechtssichere Kontrolle oder Anpassung der notariellen Dokumente beim Erwerb oder der Begründung von Wohnungseigentum.
  • Durchsetzung Ihrer Rechte: Vertretung bei Konflikten mit anderen Eigentümern, der Hausverwaltung oder in Eigentümerversammlungen.
  • Beratung bei baulichen Maßnahmen: Unterstützung bei Genehmigungs- oder Beschlussverfahren für bauliche Veränderungen am Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
  • Umfassende Prozessführung: Vertretung vor Gericht in Streitigkeiten rund um Wohnungseigentum, Nachbarrecht oder Beschlussanfechtungen.

Profitieren Sie von fundierter Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht – individuell, lösungsorientiert, mandantennahe Betreuung.

Stand: 27.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.