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Was ist Zugewinnausgleich bei Immobilien?

Der Zugewinnausgleich regelt im Falle der Scheidung die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögenszuwachses, auch bei Immobilien. Dabei wird der Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe berücksichtigt und zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Eigentumsverhältnisse oder Einbringung vor der Ehe spielen bei der Berechnung eine wichtige Rolle.

Beim Zugewinnausgleich wird das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen beider Ehepartner verglichen, um Differenzen auszugleichen. Beispiel: Bringt Ehemann eine Immobilie im Wert von 300.000 € mit in die Ehe und ist diese bei Scheidung 500.000 € wert, zählt der Wertzuwachs von 200.000 € zum Zugewinn. Die Ehefrau hatte kein Anfangsvermögen, aber ein Endvermögen von 100.000 €. Ihr Zugewinn beträgt 100.000 €, seiner 200.000 €. Der Zugewinnunterschied (100.000 €) wird durch Ausgleichszahlung halbiert – die Ehefrau erhält 50.000 €. Maßgeblich ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Partner unter Berücksichtigung des Immobilienwerts (bei Stichtagen oder Gutachten). Belastungen (z. B. Hypotheken) werden ebenfalls einbezogen. 

So unterstützen wir Sie beim Zugewinnausgleich rund um Immobilien

  • Prüfung von Eigentumsverhältnissen: Wir analysieren, ob und wie Immobilien zum Zugewinnausgleich gehören.
  • Wertermittlung: Wir koordinieren unabhängige Gutachten zur Immobilienbewertung zum Stichtag.
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs: Wir berechnen den genauen Ausgleichsanspruch unter Einbeziehung aller Verbindlichkeiten und Besonderheiten.
  • Vertretung bei Verhandlungen und vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich, um Ihren Anspruch durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
  • Gestaltung von Eheverträgen und Vorsorge: Wir beraten zur rechtssicheren Regelung im Vorfeld einer Ehe oder bei Vermögensübertragungen.
Stand: 21.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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