Was kann ich tun, wenn mein getuntes Auto von der Polizei abgeschleppt wurde?
Gegen die Sicherstellungsverfügung kann der Betroffene Widerspruch einlegen und die Herausgabe seines Fahrzeugs beantragen. Es ist zu prüfen, ob die Abschleppmaßnahme verhältnismäßig war – nicht jede Tuning-Maßnahme rechtfertigt eine sofortige Sicherstellung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüfen und die Herausgabe des Fahrzeugs erwirken.
Tuning-Maßnahmen wie Tieferlegungen, Felgenwechsel, Motortuning oder Abgasanlagen, die nicht mehr von der Betriebserlaubnis gedeckt sind, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies kann dazu führen, dass das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird. Beispielfall: Ein Fahrer wird mit einem tiefergelegten Fahrzeug und nicht eingetragenen Spurverbreiterungen kontrolliert. Die Polizei stellt das Fahrzeug sicher, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist (§ 19 StVZO). Das Fahrzeug bleibt auf dem Abschleppplatz, bis die Mängel behoben und durch einen TÜV-Gutachter abgenommen werden. Konkret sollten Sie folgende Schritte einleiten: Fordern Sie den Sicherstellungsbescheid schriftlich an. Prüfen Sie, ob ein Gutachter hinzugezogen werden muss, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Legen Sie Widerspruch ein, wenn die Maßnahme unverhältnismäßig erscheint – etwa wenn die Mängel geringfügig waren. Beachten Sie: Abschleppkosten und Standgebühren laufen täglich weiter, weshalb schnelles Handeln bares Geld spart. Klären Sie außerdem, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.
So unterstützt LUTZ Rechtsanwälte bei sichergestellten Tuning-Fahrzeugen
Unsere Kanzlei prüft schnell und gezielt, ob die Sicherstellung Ihres Fahrzeugs rechtmäßig war und welche Schritte zur Herausgabe führen. Wir kennen die typischen Fallstricke im Tuning-Recht und handeln effizient, um laufende Kosten zu minimieren.
- Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme und des Sicherstellungsbescheids
- Widerspruch und Klage gegen unverhältnismäßige oder fehlerhafte Sicherstellungen
- Koordination mit Sachverständigen zur Wiederherstellung der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO
- Verteidigung im Bußgeldverfahren wegen Fahrens ohne gültige Betriebserlaubnis
- Kostenerstattung: Prüfung, ob Abschlepp- und Standkosten vom Staat zurückgefordert werden können
Durch unsere rasche Reaktion verhindern wir, dass unnötige Standgebühren entstehen, und setzen alles daran, Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich zurückzubekommen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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