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Was kann rechtlich als Marke geschützt werden?

Als Marke schützbar sind alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Dazu zählen u. a. Wörter, Logos, Formen/3D-Gestaltungen, Farben, Klänge sowie Hologramme. Gem. § 8 MarkenG sind nicht schutzfähig insbesondere rein beschreibende Angaben, fehlende Unterscheidungskraft oder Zeichen, die gegen die guten Sitten/öffentliche Ordnung verstoßen. 

Schutzfähig ist jedes Zeichen, das im Register darstellbar ist, Unterscheidungskraft besitzt und bei dem keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Klassisch sind Wortmarken (z. B. Fantasiebegriff), Wort-/Bildmarken (Logo), Bildmarken, aber auch Formmarken (3D), Farbmarken (ein einzelner Farbton oder Farbkombination), Positionsmarken (Gestaltung an festgelegter Stelle am Produkt), Klangmarken, Bewegungs- und Multimediamarken. Grenzen: Zeichen sind ausgeschlossen, wenn sie beschreibend sind (z.B. Bäcker, Optiker), wenn ihnen Unterscheidungskraft fehlt (z.B. reine Werbeaussagen) oder wenn sie gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen. Zudem kann nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG die Eintragung einer Marke gelöscht werden, wenn sie mit einer prioritätsälteren Marke identisch ist. Beispiel: Jemand meldet die Marke „XYZ“ für Kleidung an, obwohl es bereits eine identische Marke „XYZ“ für Kleidung gibt.

Leistungen der Kanzlei im Markenrecht

  • Prüfung der Schutzfähigkeit (Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, technische Bedingtheit, Ordnung/Moral) und Entwicklung einer registrierungsfähigen Zeichenstrategie (Wort, Logo, Form, Farbe, Klang etc.).
  • Durchführung von Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen (Markenregister, Firmennamen, Domains) und Bewertung des Kollisionsrisikos inkl. Handlungsempfehlung.
  • Anmeldung und Vertretung im Verfahren vor DPMA/EUIPO (Beanstandungen, Amtsbescheide, Argumentation zur Unterscheidungskraft, Nachweise zur Verkehrsdurchsetzung).
  • Durchsetzung und Verteidigung: Widerspruch, Abmahnung, Unterlassung, Vergleichsverhandlungen sowie Monitoring gegen Neuanmeldungen.
  • Portfolio- und Lizenzberatung: Markenpflege, Verlängerungen, Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen und internationale Anmeldestrategien.
Stand: 02.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
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Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
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