Was kostet Parken auf einem Behindertenparkplatz?

Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Behindertenparkausweis ist ordnungswidrig und zieht ein Bußgeld sowie ggf. Abschlepp- und Verwahrkosten nach sich; das Bußgeld beträgt in der Regel 55 €, kann aber je nach Situation höher ausfallen. Zusätzlich können Abschleppkosten und Lagergebühren hinzukommen, so dass die Gesamtkosten mehrere hundert Euro erreichen können.

Ein Behindertenparkplatz ist durch das Verkehrszeichen (Parken mit Rollstuhlsymbol) für Fahrzeuge mit gültigem Parkausweis für schwerbehinderte Menschen / EU-Parkausweis reserviert. Das ungerechtfertigte Parken ist eine Ordnungswidrigkeit nach StVO; konkrete Bußgelder richten sich nach Schwere der Störung bzw. ob andere behindert werden. Typische Fälle: unerlaubtes Parken ohne Ausweis (Standardbußgeld), unerlaubtes Parken und Blockieren von Rettungsfahrzeugen (höhere Sanktionen). Neben dem Bußgeld können kommunale Abschleppkosten (je nach Stadt €100–€250) und Verwahrgebühren (z. B. €10–€30/Tag) anfallen. Beispiel: Max parkt ohne Ausweis am Rathaus, das Fahrzeug wird abgeschleppt; er erhält einen Bußgeldbescheid über €55, Abschleppkosten €180 und eine Verwahrgebühr €20/Tag — Gesamtkosten beim Abholen am gleichen Tag: ca. €255. Gegen Bußgeldbescheide kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden; bei fehlerhafter Abschleppmaßnahme sind Rückerstattungsansprüche möglich.

Unsere Leistungen

  • Prüfung Ihres Bußgeldbescheids und der Abschleppbegründung
  • Fristgerechte Einlegung von Einsprüchen und Verteidigung im verwaltungsrechtlichen Verfahren
  • Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen bei unrechtmäßigem Abschleppen
  • Vertretung vor Behörden und Gericht
  • Beratung zur korrekten Nutzung und Beantragung von Parkausweisen
  • Unterstützung beim schnellen Fahrzeugfreigabeprozess (u. a. Kontakt mit Abschleppdienst und Verwahrstelle)
  • Dokumentation und Beweissicherung (Fotos, Zeugenaussagen) zur Entlastung
Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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