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Was macht ein Verfahrensbeistand?

Ein Verfahrensbeistand vertritt die Interessen des minderjährigen Kindes im familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Sorge- oder Umgangsstreitigkeiten.
Ein Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht bestellt, wenn das Kindeswohl betroffen ist, etwa bei Sorgerechts- oder Umgangsverfahren. Er nimmt eine eigenständige, vom Willen der Eltern unabhängige Stellung ein und soll sicherstellen, dass die Interessen des Kindes im Verfahren ausreichend berücksichtigt werden. Dabei führt er Gespräche mit dem Kind, den Eltern, Jugendamt und weiteren Beteiligten, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Zudem nimmt der Verfahrensbeistand an Anhörungen sowie Terminen teil und gibt eine Einschätzung gegenüber dem Gericht ab. Beispiel: In einem Sorgerechtsstreit äußert ein zehnjähriges Kind, beim Vater wohnen zu wollen, obwohl objektiv eine starke Bindung zur Mutter besteht. Der Verfahrensbeistand spricht mit allen Beteiligten, beleuchtet die Hintergründe dieser Aussage und bringt den Wunsch des Kindes gegenüber dem Gericht ein – gibt aber ggf. auch eine eigene fachliche Einschätzung ab, wenn dieser Wunsch dem Kindeswohl widerspricht. Das Gericht bezieht diesen Bericht bei seiner Entscheidung mit ein, wobei es jedoch nicht an die Meinung des Verfahrensbeistands gebunden ist.

Unsere Unterstützung im Umgang mit dem Verfahrensbeistand

Unsere familienrechtlich spezialisierte Kanzlei begleitet Mandanten in Verfahren, in denen ein Verfahrensbeistand bestellt wurde – insbesondere bei Sorge- und Umgangsstreitigkeiten.

  • Aufklärung: Wir erläutern Ihnen die Rolle, Rechte und Pflichten des Verfahrensbeistands sowie dessen Einfluss im Verfahren.
  • Strategische Vorbereitung: Wir bereiten Sie gezielt auf Anhörungen vor, bei denen der Verfahrensbeistand beteiligt ist, und beraten, wie die Kommunikation professionell und kindeswohldienlich gestaltet werden kann.
  • Überprüfung des Vorgehens: Sollte das Verhalten des Verfahrensbeistands nicht dem gesetzlichen Auftrag entsprechen, analysieren wir mögliche rechtliche Schritte und vertreten Ihre Rechte gegenüber dem Gericht.
  • Kindeswohl im Fokus: Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Argumente sachlich und juristisch fundiert in das Verfahren einfließen – immer mit Blick auf das Kindeswohl.

Vertrauen Sie auf unsere fachanwaltliche Erfahrung im Familienrecht, um Ihre Interessen und die Ihres Kindes wirksam vor Gericht zu vertreten.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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