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Was muss ich tun, wenn ich gegen eine Kündigung vorgehen will?

Erheben Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, um Ihre Rechte zu wahren.
Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine **Kündigungsschutzklage** beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist gesetzlich zwingend und kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird betriebsbedingt gekündigt, obwohl weniger sozial geschützte Kollegen ohne Familienverpflichtungen im Unternehmen verbleiben. Hier könnte die Kündigung wegen Verstoßes gegen das **Sozialauswahlprinzip** unwirksam sein. Um die Erfolgschancen einzuschätzen, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung und eventuelle Details zur Unternehmensstruktur prüfen lassen. Ein Fachanwalt kann helfen, die Kündigung auf Formfehler, fehlende Gründe oder Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz hin zu untersuchen.

Wie wir Sie unterstützen können

  • Kündigungsprüfung: Wir prüfen Ihre Kündigung auf Fehler wie Formverstöße, fehlende Begründungen oder die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  • Kündigungsschutzklage: Wir übernehmen die fristgerechte Einreichung der Klage und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
  • Verhandlungen: Wir führen Vergleichsverhandlungen mit dem Arbeitgeber, beispielsweise zur Durchsetzung einer Abfindung oder Wiedereinstellung.
  • Beratung: Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zu Erfolgsaussichten und möglichen Strategien gegen die Kündigung.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung und erhöhen Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis. Kontaktieren Sie uns jederzeit für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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