Was muss im Ehevertrag geregelt werden?
Ein Ehevertrag sollte Zugewinngemeinschaft, Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich sowie Vermögensaufteilung im Trennungs- und Scheidungsfall klar regeln.
Ein Ehevertrag regelt verbindlich, wie Vermögen, Schulden, Unterhaltszahlungen und Altersvorsorge im Falle einer Trennung oder Scheidung gehandhabt werden. Dabei kann z.B. eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, in der bestimmte Vermögen (z. B. Betriebsvermögen) vom Zugewinn ausgeschlossen werden. Auch nachehelicher Unterhalt lässt sich anpassen, z. B. im Fall einer kinderlosen Ehe oder wenn beide Partner berufstätig sind. Ebenso kann der Versorgungsausgleich bei ähnlicher Altersvorsorge ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Beispiel: Ein Zahnarzt heiratet eine angestellte Lehrerin. Im Ehevertrag wird das Praxiseigentum ausdrücklich aus dem Zugewinnausgleich ausgeschlossen und geregelt, dass im Trennungsfall kein Unterhalt gezahlt wird, solange beide ein eigenes Einkommen erzielen. Zudem wird die gemeinsame Immobilie als hälftiges Eigentum mit Vorkaufsrecht bei Scheidung festgelegt. Dadurch erhalten beide Seiten Rechtssicherheit und vermeiden im Konfliktfall langwierige Verfahren.
Wie wir Sie beim Ehevertrag unterstützen
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung individueller Eheverträge, abgestimmt auf Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation.
- Analyse Ihrer aktuellen Vermögensverhältnisse und Absicherungsbedarfe.
- Gestaltung eines Ehevertrages inklusive Regelungen zu Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögenssicherung.
- Verhandlung mit dem Partner oder dessen Anwalt zur einvernehmlichen Lösung.
- Koordination mit Notar für die Beurkundung.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Ehevertrag rechtssicher, ausgewogen und klar formuliert ist – mit Blick auf Prävention statt Eskalation.
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