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Was muss in einem Website-Erstellungsvertrag stehen?

Ein Website-Erstellungsvertrag muss Inhalte, Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung, Abnahme, Rechteübertragung, Mängelhaftung und Datenschutz regeln.

Ein Website-Erstellungsvertrag sollte präzise den Leistungsumfang definieren, z. B. ob Design, Programmierung, Content-Erstellung oder Hosting enthalten sind. Wichtige Bestandteile sind außerdem ein konkreter Zeitplan mit Meilensteinen, eine Vergütungsregelung (Festpreis, Stundenlohn o. Ä.), sowie Regelungen zur Abnahme der Website. Unbedingt erforderlich ist die Vereinbarung zur Rechteübertragung, damit der Auftraggeber die Website rechtlich nutzen darf. Auch Haftung für Mängel und Supportpflichten müssen genau geregelt sein. Zudem sollten Datenschutzaspekte berücksichtigt werden – etwa, wer für die ordnungsgemäße Einbindung von Cookie-Bannern oder Drittanbieter-Tools verantwortlich ist. Beispiel: Ein Start-up beauftragt eine Agentur zur Erstellung eines Webshops. Nach Übergabe fällt auf, dass keine mobile Optimierung vorliegt und Datenschutzhinweise fehlen. Da der Vertrag keine konkreten Spezifikationen und keine Pflicht zur DSGVO-Konformität enthielt, ist eine Nachbesserung schwer durchsetzbar. Eine detaillierte Vertragsgestaltung hätte dies verhindert.

Unsere Leistungen beim Website-Erstellungsvertrag

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Website-Erstellungsverträgen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen sowohl als Auftraggeber als auch als Dienstleister rechtssicher vertreten sind.

Ihre Vorteile unserer Beratung:

  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung individuell angepasst auf Projektart (z. B. Multisite, Onlineshop, WordPress)
  • Klare Regelungen zur Rechteübertragung & Nutzungsbefugnisse
  • DSGVO-konforme Vertragsbestandteile (z. B. Verantwortlichkeiten für Datenschutzintegration)
  • Geregelte Abnahme-, Haftungs- & Supportpflichten
  • Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten durch präzise Formulierungen

Wir vertreten Sie in Verhandlungen, prüfen vorhandene Verträge oder erstellen rechtssichere Vertragsentwürfe – schnell, zielgerichtet und mit klarem Fokus auf das Internetrecht.

Stand: 15.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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