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Was passiert bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung stimmen beide Ehepartner der Trennung und allen Folgeregelungen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) zu. Es genügt ein Anwalt, der den Scheidungsantrag einreicht. Das Verfahren ist dadurch meist schneller, kostengünstiger und konfliktärmer.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung erklären beide Ehegatten dem Familiengericht, dass sie dauerhaft getrennt leben und die Scheidung wünschen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben (§ 1566 Abs. 1 BGB) und sich über alle Scheidungsfolgesachen (z. B. Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung) geeinigt haben. Anders als bei streitigen Verfahren genügt hier ein Rechtsanwalt für den antragstellenden Ehepartner. Der andere Ehepartner stimmt einfach zu. Beispiel: Ein Ehepaar lebt seit einem Jahr getrennt. Beide möchten die Ehe ohne Streit beenden. Sie haben geregelt, dass das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleibt, der Ehemann Unterhalt zahlt und die gemeinsame Wohnung verkauft wird. Der Ehemann beauftragt einen Anwalt, der beim Familiengericht die einvernehmliche Scheidung beantragt. Die Ehefrau stimmt im Termin zu – die Scheidung wird ausgesprochen. Die Dauer beträgt meist 3–6 Monate, da nur das gesetzliche Trennungsjahr und die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Ausgleich von Rentenanwartschaften) erforderlich sind.

So unterstützen wir Sie bei der einvernehmlichen Scheidung

Unsere Kanzlei begleitet Sie kompetent und zielorientiert durch den gesamten Ablauf der einvernehmlichen Scheidung. Wir sorgen für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung – mit Fokus auf Ihre individuellen Interessen.

  1. Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen: Wir analysieren, ob alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Trennungsjahr, Klärung von Folgesachen).
  2. Individuelle Beratung: Wir besprechen mit Ihnen Lösungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht usw. und helfen Ihnen bei der außergerichtlichen Einigung.
  3. Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht.
  4. Begleitung zum Gerichtstermin: Wir vertreten Sie bei der Anhörung und stellen eine zügige Abwicklung sicher.

Ein strukturierter Ablauf erspart Kosten, Nerven und unnötige Konflikte. Wir vertreten Ihre Interessen professionell, auch wenn nur ein Anwalt erforderlich ist.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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