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Was passiert bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?

Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers erhalten Arbeitnehmer ihr ausstehendes Gehalt bis zu drei Monate rückwirkend durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit. Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, kann aber durch den Insolvenzverwalter oder Arbeitgeber gekündigt werden. Offene Ansprüche müssen innerhalb der Insolvenztabelle angemeldet werden, unterliegen aber oft der Quote.
Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der über die Fortführung oder Abwicklung entscheidet. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, das bis zu drei Monate rückwirkend vom Staat gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig ist. Das Arbeitsverhältnis bleibt grundsätzlich bestehen, kann aber mit verkürzter Frist gekündigt werden. Offene Gehaltsforderungen müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wobei die Auszahlung oft nur anteilig erfolgt. Beispiel: Ein Unternehmen stellt im Februar 2024 einen Insolvenzantrag. Die Mitarbeiter erhalten ab Dezember 2023 kein Gehalt mehr. Sie beantragen Insolvenzgeld, das rückwirkend für Dezember, Januar und Februar gezahlt wird. Der Insolvenzverwalter entscheidet, den Betrieb einzustellen und kündigt alle Arbeitsverhältnisse mit einer Sonderkündigungsfrist von drei Monaten. Die Mitarbeiter müssen ihre übrigen Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden, erhalten aber meist nur einen kleinen Teil der offenen Beträge aus der verbleibenden Insolvenzmasse.

Unsere Unterstützung bei Insolvenz des Arbeitgebers

Unsere Kanzlei berät Arbeitnehmer umfassend und vertritt ihre Interessen bei einer Insolvenz des Arbeitgebers. Wir helfen Ihnen in folgenden Bereichen:
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen: Wir analysieren offene Gehaltsforderungen und unterstützen bei der Anmeldung zur Insolvenztabelle.
  • Beantragung von Insolvenzgeld: Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und sichern Ihre Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit.
  • Kündigungsschutz und Abfindung: Wir prüfen Kündigungen durch den Insolvenzverwalter und setzen mögliche Abfindungen durch.
  • Durchsetzung verbleibender Forderungen: Falls eine Weiterbeschäftigung möglich ist, prüfen wir Ihre Rechte und vertreten Sie rechtlich.
  • Vertretung vor Gericht: Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche durch Klagen vor dem Arbeits- oder Insolvenzgericht durch.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihre Rechte bestmöglich zu sichern.
Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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