Was passiert bei Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters?
Beim Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters ändern sich Rechte und Pflichten in der Gesellschaft; meist ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags nötig und es entstehen steuerliche sowie rechtliche Folgen.
Tritt ein Gesellschafter in eine Gesellschaft, zum Beispiel eine GmbH, ein, erwirbt er Geschäftsanteile (meist gegen Zahlung eines Kaufpreises) und wird vertraglich an die Gesellschaft gebunden. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag und ggf. einer Abtretungsvereinbarung. Der Eintritt bedarf oft der Zustimmung der übrigen Gesellschafter und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Beim Austritt kann dies durch Verkauf, Kündigung oder Ausschluss erfolgen; der ausscheidende Gesellschafter verliert Beteiligungsrechte, hat aber Anspruch auf Abfindung, sofern dies im Vertrag geregelt ist. Streitig ist oft die Berechnung der Abfindung und die Haftung für Altverbindlichkeiten. Beispiel: In einer GmbH verkauft Herr X seinen Anteil an Frau Y. Die übrigen Gesellschafter müssen zustimmen, der Vertrag wird notariell beurkundet und Frau Y ins Handelsregister eingetragen. Gleichzeitig wird geprüft, wie offene Verbindlichkeiten und laufende Verträge zwischen den Gesellschaftern abgewickelt werden. Die steuerlichen Konsequenzen werden ebenfalls geprüft und abgewickelt.
Unsere Unterstützung beim Gesellschafterwechsel
- Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Abtretungsvereinbarungen
- Begleitung bei Verhandlungen mit neuen oder ausscheidenden Gesellschaftern
- Absicherung der rechtlichen und steuerlichen Interessen aller Beteiligten
- Notarielle Begleitung sowie Eintragung ins Handelsregister
- Durchsetzung und Berechnung von Abfindungsansprüchen und Lösung eventueller Streitigkeiten
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