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Was passiert bei irreführenden Domains?

Irreführende Domains können Wettbewerbsverstöße darstellen, abgemahnt und gerichtlich untersagt werden. Sie täuschen Nutzer und verletzen unter Umständen Markenrechte oder das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Irreführende Domains sind Domainnamen, die gezielt eine bestimmte Herkunft, Marke oder geschäftliche Zugehörigkeit vortäuschen, um Besucher zu täuschen oder den Wettbewerb zu verzerren. Ein Beispiel: Ein Unternehmen registriert die Domain „amazom.de“, um über Tippfehler Nutzer auf seine eigene Plattform zu leiten. Der BGH entschied in ähnlichen Fällen mehrfach, dass eine solche Irreführung unzulässig ist (§ 5 UWG) und das Unternehmen auf Unterlassung und Schadensersatz haften kann. Besonders problematisch wird es, wenn dabei Markennamen oder geschützte Kennzeichen verwendet werden. Die Rechtsfolgen reichen von Abmahnung und Kostenerstattung über einstweilige Verfügungen bis hin zu gerichtlichen Unterlassungsverfügungen. Wer eine solche Domain einsetzt, riskiert nicht nur finanzielle Forderungen, sondern muss die Domain i. d. R. auch löschen oder an den Rechteinhaber übertragen. Betreiber sollten daher ihre Domainstrategie rechtlich prüfen lassen.

Unsere Leistungen bei irreführenden Domains

Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen und Einzelpersonen bei rechtlichen Problemen mit irreführenden Domains.

  • Überprüfung: Wir analysieren, ob Ihre oder fremde Domains gegen Markenrecht oder das UWG verstoßen.
  • Abmahnung & Verteidigung: Wir formulieren rechtssichere Abmahnungen oder wehren unberechtigte Abmahnungen ab.
  • Durchsetzung Ihrer Rechte: Gerichtlich oder außergerichtlich setzen wir Unterlassungs-, Löschungs- und Schadensersatzansprüche durch.
  • Domain-Strategieberatung: Vor Registrierung prüfen wir die zulässige Nutzung von Domains und verhindern spätere Konflikte.

So schützen wir Ihre Online-Präsenz wirtschaftlich und rechtssicher.

Stand: 13.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
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