Was passiert bei Kindesentziehung?

Kindesentziehung liegt vor, wenn ein Elternteil das gemeinsame Kind der Obhut des anderen unrechtmäßig entzieht. Dies stellt eine Verletzung des Sorgerechts dar und kann straf- sowie familienrechtliche Konsequenzen haben.

Kindesentziehung ist gegeben, wenn ein Elternteil das Kind eigenmächtig dem anderen Elternteil entzieht, obwohl kein alleiniges Sorgerecht besteht. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Eltern liegt. Ein häufiger Fall ist, wenn ein Elternteil das Kind entgegen vorheriger Vereinbarung nicht zurückbringt oder ins Ausland verbringt. Ein Beispiel: Der Vater holt das Kind über das Wochenende ab, wie es im Umgangsrecht geregelt ist, kehrt jedoch am Sonntag nicht zurück und ist nicht erreichbar. Die Mutter kann in einem solchen Fall umgehend das Familiengericht anrufen, eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe des Kindes beantragen (§ 1666 BGB bzw. § 1632 BGB, falls der Aufenthaltsort des Kindes bekannt ist). Zudem besteht die Möglichkeit, Strafanzeige wegen Kindesentziehung (§ 235 StGB) zu stellen. Bei grenzüberschreitender Entziehung greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen, womit eine Rückführung in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich ist.

Bespiel: Nach der Trennung haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Die Mutter reist mit den Kindern in den Sommerferien nach Griechenland, kehrt aber anschließend nicht nach Deutschland zurück. Der Vater kann in der Regel einen Rückführungsantrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen stellen, um die Kinder nach Deutschland zurückzubringen. Danach kann ein deutsches Gericht auf Antrag des Vaters über das Sorgerecht entscheiden, da der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder vor der widerrechtlichen Vorbehaltung in Deutschland lag. Diese Situationen erfordern schnelles, strategisches Handeln, um Kindeswohl und elterliche Rechte zu sichern.

Wie wir Sie bei Kindesentziehung unterstützen

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht mit besonderem Fokus auf Sorgerechtskonflikte und Kindesentziehung. Wir sichern Ihre Rechte und handeln schnell, um Ihr Kind zurückzubringen.

  • Sofortige Einleitung eilig gerichtlicher Maßnahmen (einstweilige Anordnungen, Herausgabeanträge, Haftanordnungen)
  • Schriftverkehr und Koordination mit Auslandsbehörden bei internationalem Kindesentziehung
  • Strafrechtliche Begleitung bei Verstößen gegen das Aufenthalts- oder Umgangsrecht
  • Vertretung vor Familien- und Strafgerichten
  • Beratung zur präventiven Gestaltung von Sorge- und Umgangsregelungen

Wir handeln effizient, rechtssicher und stets mit dem Blick auf das Kindeswohl. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Dringlichkeitstermin.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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