Was passiert bei Überschuldung der Immobilie?
Liegt eine Überschuldung der Immobilie vor, übersteigt in der Regel die Restschuld den aktuellen Immobilienwert; dies kann Zwangsversteigerung und private Insolvenz auslösen.
Wird eine Immobilie durch Wertverlust oder gestiegene Verbindlichkeiten übersichert, ist der Verkaufserlös im Fall einer Verwertung (z.B. durch Zwangsversteigerung) niedriger als die offene Darlehenssumme. Beispiel: Ein Darlehensnehmer besitzt ein Haus im ursprünglichen Wert von 400.000 €, belastet mit Hypotheken über 350.000 €. Aufgrund eines Markteinbruchs fällt der Wert des Hauses auf 270.000 €. Gerät der Eigentümer in Zahlungsrückstand, kann die Bank die Zwangsversteigerung einleiten. Erzielt die Versteigerung nur 250.000 €, bleibt eine Restschuld von 100.000 €. Diese Restschuld besteht fort und der Kreditnehmer muss sie weiterhin bedienen, was zur Einleitung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen oder zur privaten Insolvenz führen kann. Eine Verhandlungsbasis mit der Bank ist möglich, etwa für einen Schuldennachlass oder Vergleiche.
Unsere Unterstützung bei Immobilien-Überschuldung
- Analyse von Darlehensverträgen, Grundbucheinträgen und Haftungsrisiken
- Strategieentwicklung zur Schuldenregulierung, inklusive Verhandlungsführung mit Gläubigern und Unterstützung bei Vergleichen
- Rechtliche Begleitung bei drohender Zwangsversteigerung und Insolvenz
- Vorbereitung und Prüfung von außergerichtlichen sowie gerichtlichen Optionen
- Vertretung gegenüber Banken, Sachverständigen, Insolvenzverwaltern
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!