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Was passiert bei unberechtigter Bildnutzung?

Bei unberechtigter Bildnutzung drohen Abmahnungen, Unterlassungsforderungen, Schadensersatz des Rechtsinhabers und ggf. gerichtliche Schritte. Zusätzlich können Anwalts- und Abmahnkosten entstehen.

Die unberechtigte Nutzung eines Bildes – etwa auf einer Website, in sozialen Medien oder Werbematerial – verletzt in der Regel das Urheberrecht des Fotografen oder Rechteinhabers. Wird ein Bild ohne Lizenz verwendet, kann der Rechteinhaber auf Unterlassung und Schadensersatz klagen. Ein typischer Fall: Ein Unternehmen übernimmt ohne Genehmigung ein Produktfoto von einer Konkurrenzseite. Der Fotograf lässt das über eine Bildprüfungssoftware erkennen und beauftragt einen Anwalt. Dieser spricht eine Abmahnung aus, fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz. Zusätzlich können Anwaltsgebühren anfallen. Reagiert der Abgemahnte nicht, folgen gerichtliche Schritte. Besonders bei gewerblicher oder mehrfacher Verwendung steigt das Haftungsrisiko. Grundsätzlich ist für jede Nutzung eines fremden Bildes vorab eine Lizenz bzw. die Zustimmung des Urhebers erforderlich. 

Unsere Unterstützung bei Bildrechtsverletzungen

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten bei Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung. Ob Sie abgemahnt wurden oder selbst Urheberrechte durchsetzen möchten – wir handeln schnell und effektiv.

  1. Prüfung der Abmahnung: Analyse der Rechtmäßigkeit, Vermeidung unnötiger Kosten.
  2. Verteidigung bei Abmahnungen: Formulierung modifizierter Unterlassungserklärungen, Reduzierung von Forderungen.
  3. Durchsetzung Ihrer Bildrechte: Verfolgung unrechtmäßiger Bildverwendungen, Durchsetzung von Unterlassung und Schadensersatz.
  4. Beratung für Bildnutzung: Prüfung von Lizenzen, Unterstützung bei rechtssicherem Einsatz in Online- und Printmedien.

Kurze Reaktionszeiten, hohe Spezialisierung im Urheber- und Internetrecht und kostenbewusste Beratung zeichnen uns aus.

Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

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  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
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