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Was passiert mit dem Erbe bei Tod des Ehepartners?

Stirbt ein Ehepartner, erbt der andere – sofern kein Testament existiert – gemäß gesetzlicher Erbfolge neben den Kindern und ggf. Eltern des Verstorbenen. Der Erbanteil hängt vom Güterstand ab. Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) beträgt der Erbteil des überlebenden Ehegatten 50 %.
Stirbt ein Ehepartner, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, sofern kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Der überlebende Ehepartner erbt neben Kindern oder – wenn keine Kinder vorhanden – neben den Eltern bzw. Geschwistern des Verstorbenen. Ein Beispiel: Ein Ehepaar lebt in einer Zugewinngemeinschaft und hat zwei Kinder. Stirbt der Ehemann ohne Testament, erhält die Ehefrau die Hälfte des Nachlasses: ¼ steht ihr als Ehegattenerbteil zu, weitere ¼ als pauschaler Zugewinnausgleich. Die restlichen 50 % des Erbes gehen je zur Hälfte an die beiden Kinder. Sind keine Kinder oder Eltern vorhanden, erbt der überlebende Ehepartner allein oder zusammen mit entfernteren Verwandten. Bei einem Testament kann die gesetzliche Erbfolge vollständig oder teilweise abgeändert werden, wobei Pflichtteilsrechte weiterhin zu beachten sind. Bestehen gemeinsame Vermögenswerte, beispielsweise ein Haus, gehören diese nicht automatisch dem überlebenden Ehepartner. Eine Erbauseinandersetzung mit den weiteren Erben oder Ausgleichszahlungen können erforderlich sein.

So unterstützen wir Sie im Erbfall Ihres Ehepartners

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Begleitung bei Erbfällen unter Ehegatten. Wir klären Ihre Ansprüche und Pflichten, schützen vor Fehlentscheidungen und sorgen für rechtssichere Nachlassabwicklungen. Unsere Leistungen im Überblick:
  • Prüfung gesetzlicher und testamentarischer Erbquoten
  • Absicherung des überlebenden Ehegatten (z. B. Wohnrecht, Pflichtteilverzicht)
  • Vertretung gegenüber Miterben und Nachlassgericht
  • Gestaltung von Erbverträgen, Eheverträgen und Testamenten zur Vorsorge
  • Mediation bei Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie
Wir handeln zügig, diskret und mit klarem Fokus auf Ihre wirtschaftlichen und familiären Interessen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre Situation individuell zu besprechen.
Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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