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Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei Scheidung?

Bei Scheidung wird das gemeinsame Haus entweder verkauft und der Erlös aufgeteilt oder ein Ehepartner übernimmt es gegen Auszahlung des hälftigen Wertes an den anderen. Die Eigentumsverhältnisse und das Güterrecht sind dabei entscheidend.
Bei einer Scheidung wird das gemeinsame Haus entweder im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder durch eine einvernehmliche Regelung der Ehepartner aufgeteilt. In der Regel haben beide Ehegatten bei hälftigem Eigentum gleiches Anrecht am Vermögenswert. Beispiel: Ein Ehepaar besitzt ein gemeinsam finanziertes Haus im Wert von 400.000 €. Einer möchte es behalten, der andere ausziehen. Falls keine Schulden mehr bestehen, muss der verbleibende Ehegatte dem anderen 200.000 € auszahlen – die Hälfte des Verkehrswertes. Alternativ kann das Haus verkauft und der Erlös hälftig geteilt werden. Sind noch Schulden aus dem Hypothekendarlehen offen, müssen diese mit berücksichtigt werden. Auch Nutzungsentschädigungen oder Wohnrechte können streitentscheidend sein. Sind Kinder betroffen, berücksichtigen Familiengerichte oft das Kindeswohl, z. B. durch Zuweisung der Immobilie an den betreuenden Elternteil. Ohne Einigung kann eine Teilungsversteigerung erforderlich sein, die meist mit Wertverlust einhergeht. Daher ist anwaltliche Beratung essenziell, um wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu sichern.

Wie wir Sie beim Thema Immobilie und Scheidung unterstützen

Unsere Kanzlei bietet fundierte familienrechtliche Beratung zur Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung, insbesondere bei Immobilienbesitz. Wir setzen auf wirtschaftlich tragfähige, rechtlich abgesicherte Lösungen. Unsere Leistungen umfassen:
  • Prüfung der Eigentumsverhältnisse und des Güterstandes
  • Rechtliche Bewertung von Darlehensverbindlichkeiten und etwaigen
  • Verhandlungsführung bei Auszahlungslösungen oder Vorbereitung eines Hausesverkaufs
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Teilungsversteigerung oder streitiger Zuordnung
  • Beratung bei Berücksichtigung des Kindeswohls im Zusammenhang mit dem Wohnrecht
Unsere individuelle Strategieentwicklung zielt stets auf Werterhalt, Zeitgewinn und faire Aufteilung. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um rechtzeitig die Weichen zu stellen.
Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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