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Was passiert mit gemeinsamen Kindern nach der Scheidung?

Eltern regeln in der Regel das Sorgerecht und Umgangsrecht einvernehmlich oder mit gerichtlicher Hilfe. Maßgeblich ist stets das Kindeswohl. Kindesunterhalt wird ebenfalls gesetzlich geregelt.

Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt in der Regel das gemeinsame Sorgerecht bestehen, sofern keine Gründe für ein alleiniges Sorgerecht vorliegen (§ 1626 BGB). Das Umgangsrecht steht beiden Elternteilen zu und soll regelmäßigen Kontakt fördern (§ 1684 BGB). Sollte keine Einigung erzielt werden, entscheidet das Familiengericht nach dem Maßstab des Kindeswohls, z. B. hinsichtlich des Aufenthaltsortes oder individueller Bedürfnisse des Kindes. Beispiel: Nach der Trennung einigen sich die Eltern nicht über den Aufenthaltsort der 7-jährigen Tochter. Die Mutter möchte, dass das Kind bei ihr lebt, der Vater besteht auf ein Wechselmodell. Das Gericht beauftragt daraufhin das Jugendamt sowie einen Verfahrensbeistand, um das Kindeswohl zu prüfen. Nach Abwägung entscheidet das Gericht für den Residenzmodel bei der Mutter, da sie die beständigere Lebensumgebung bieten kann. Der Vater erhält ein großzügiges Umgangsrecht von drei Tagen pro Woche sowie die Hälfte der Ferienzeiten. Zusätzlich wird der Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Alle Entscheidungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Rechten des Kindes gemäß BGB und FamFG.

So unterstützt Sie unsere Kanzlei beim Thema gemeinsame Kinder

Unsere auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei bietet umfassende rechtliche Begleitung zu allen Fragen rund um gemeinsame Kinder nach Trennung oder Scheidung:

  • Klärung des Sorgerechts: Beratung und Vertretung bei Fragen zum gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht
  • Gestaltung von Umgangsregelungen: Entwicklung einvernehmlicher Lösungen im Sinne des Kindes
  • Durchsetzung von Umgangs- und Besuchsrechten: Vertretung vor Gericht bei Uneinigkeiten
  • Regelung des Kindesunterhalts: Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen
  • Begleitung im gerichtlichen Verfahren: Unterstützung bei Anträgen auf Aufenthalt, Umgang, Sorgerecht oder durch Jugendamt vermittelte Einigungen

Wir legen besonderen Wert auf kindgerechte, nachhaltige Lösungen und vertreten Ihre Interessen mit Fachkenntnis und hohem Verantwortungsbewusstsein.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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