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Was passiert mit meinem Lohn während eines Kündigungsschutzprozesses?

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch nach einer Kündigung bzw. während eines Kündigungsschutzprozesses weiterhin ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine Vergütungszahlung endet grundsätzlich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist oder einer wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die genauen Ansprüche hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn ein Arbeitgeber kündigt und Sie dagegen klagen, stellt sich schnell die Frage: Was passiert mit meinem Einkommen, solange der Prozess läuft? Für Arbeitnehmer ist zu beachten, dass eine Lohnfortzahlung im Kündigungsschutzprozess weiterhin möglich sein kann. Es gibt Fallkonstellationen, in denen der Arbeitgeber Sie während des laufenden Prozesses weiterbeschäftigt. In diesem Fall erhalten Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Ob und welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall bestehen, sollte frühzeitig anwaltlich geprüft werden.

Gewinnen Sie den Kündigungsschutzprozess und wird die Kündigung für unwirksam erklärt, kann der Arbeitgeber in den sogenannten Annahmeverzug geraten. Das bedeutet: Er hat zwar keine Arbeitsleistung erhalten, muss aber dennoch den Lohn für den gesamten Zeitraum nachzahlen.

Wie LUTZ Rechtsanwälte Sie beim Thema Lohn im Kündigungsschutzprozess unterstützt

LUTZ Rechtsanwälte begleitet Arbeitnehmer umfassend durch alle Phasen eines Kündigungsschutzverfahrens: von der ersten Einschätzung bis zur abschließenden Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung Ihrer Lohn- und Vergütungsansprüche für den Zeitraum nach der Kündigung.
  • Beratung zur Frage des Annahmeverzugslohns und den Voraussetzungen für eine Nachzahlung.
  • Unterstützung bei der Berechnung und Durchsetzung von Nachzahlungsansprüchen nach einem gewonnenen Verfahren.
  • Klärung der Auswirkungen von Arbeitslosengeld auf etwaige Lohnnachzahlungen.
  • Verhandlung eines fairen Vergleichs, der Ihre finanziellen Interessen bestmöglich berücksichtigt.

Unsere Rechtsanwälte analysieren Ihren Fall individuell und erläutern Ihnen verständlich, welche finanziellen Ansprüche realistisch geltend gemacht werden können. So schaffen wir von Beginn an Transparenz über Ihre Situation und mögliche Handlungsoptionen.

Stand: 31.07.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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