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Was passiert mit meinem Resturlaub am Jahresende?

Resturlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, kann aber bei bestimmten Gründen ins Folgejahr übertragen werden und verfällt meist spätestens am 31. März, wenn er nicht genommen wird.
Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss Resturlaub bis zum Jahresende genommen werden. Eine Übertragung ins folgende Jahr ist nur erlaubt, wenn dringende betriebliche Gründe (z. B. hoher Arbeitsaufwand) oder persönliche Gründe (z. B. Krankheit) vorliegen. Erfolgt eine Übertragung, muss der Resturlaub bis spätestens 31. März des folgenden Jahres genommen werden, sonst verfällt er. Das Bundesarbeitsgericht entschied zudem, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter rechtzeitig und umfassend darüber informieren müssen, dass Resturlaub sonst verfällt. Unterbleibt diese Belehrung, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer erkrankt im Dezember langfristig, sodass er 10 Tage Resturlaub nicht nehmen kann. Diese Tage dürfen ins Folgejahr übertragen werden und können nach Ende der Krankheit, spätestens bis 31. März, genommen werden.

Unsere Unterstützung bei Fragen zum Resturlaub

  • Prüfung Ihres Urlaubsanspruchs: Wir analysieren, ob Ihr Resturlaub rechtmäßig verfällt oder ob er ins nächste Jahr übertragen werden kann.
  • Rechtlicher Beistand: Wir vertreten Sie bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber, etwa wenn dieser Sie unzureichend über den Verfall des Urlaubs aufgeklärt hat.
  • Aufklärungspflichten des Arbeitgebers: Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre Rechte aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts konsequent angewandt werden.
  • Individuelle Beratung: Bei Krankheit oder spezifischen betrieblichen Gründen beraten wir Sie, wie Sie Ihren Resturlaub geltend machen können.

Wir fokussieren uns darauf, dass Ihr Urlaubsanspruch nicht unrechtmäßig verfällt und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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