Was passiert mit Schulden bei Scheidung?
Gemeinschaftliche Schulden haften beide Ehepartner, bei allein aufgenommenen Schulden haftet nur der Schuldner. Es zählt die vertragliche Haftung, nicht der Güterstand. Schulden werden bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt, indem sie vom Anfangs- bzw. Endvermögen abgezogen werden.
Bei einer Scheidung hängt die Verteilung der Schulden grundsätzlich von der vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger ab – nicht vom Güterstand. Leben die Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bleibt jeder für seine eigenen Schulden verantwortlich, es sei denn, beide haben gemeinsam unterschrieben (z. B. bei einem gemeinsamen Kreditvertrag). Beispiel: Eheleute Müller nehmen gemeinsam ein Darlehen für Hausbau auf. Bei der Scheidung haften beide weiterhin gesamtschuldnerisch, unabhängig davon, wer im Haus bleibt oder wem es im Zuge der Vermögensauseinandersetzung zugesprochen wird. Anders bei einem Autokredit, den nur Frau Müller unterschrieben hat – sie bleibt alleinige Schuldnerin. Schulden werden in die Berechnung des Zugewinnausgleichs miteinbezogen, da sie das Anfangs- oder Endvermögen mindern. Zudem ist eine Unterscheidung zwischen Einzelschulden und gemeinsamen Schulden erforderlich. Daher sind genaue Vermögensaufstellungen und Nachweise essentiell. Auch bei Bürgschaften bleibt die Haftung bestehen, wenn keine Entlassung durch den Gläubiger erfolgt. Wichtig: Eine interne Vereinbarung der Ehepartner ändert ohne Zustimmung des Gläubigers nichts an der Außenhaftung.
Unsere Unterstützung bei Schuldenfragen im Scheidungsverfahren
Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht analysieren wir Ihre individuelle Schuldensituation und vertreten Ihre Interessen fachlich fundiert.
- Prüfung von Kreditverträgen: Wer haftet wofür? Wir klären Ihre Rechtsposition.
- Ermittlung der Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von Schulden in der Vermögensbilanz.
- Strategische Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen: Vermeidung künftiger Haftungsrisiken.
- Kommunikation mit Gläubigern: z. B. Antrag auf Entlassung aus gemeinsamen Verpflichtungen.
Wir setzen uns konsequent für eine gerechte Schuldenverteilung ein und helfen dabei, spätere finanzielle Konflikte zu vermeiden.
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