Während der Elternzeit kannst du mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen (§ 19 BEEG). Eine kürzere Frist ist nur möglich, wenn sie individuell oder tarifvertraglich vereinbart wurde. Ansprüche auf Eltern- oder Elterngeld bleiben bestehen, mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sollten geprüft werden.
Möchtest du während der Elternzeit kündigen, gilt nach § 19 BEEG eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Diese längere Frist soll dem Arbeitgeber ermöglichen, rechtzeitig Ersatz zu finden. Eine Verkürzung ist nur möglich, wenn eine anderslautende vertragliche oder tarifliche Regelung besteht.
Ein praktisches Beispiel: Eine Arbeitnehmerin möchte während ihrer Elternzeit für eine neue Stelle kündigen. Sie teilt ihrem Arbeitgeber am 15. Mai mit, dass sie kündigt. Die Frist von drei Monaten gilt, sodass das Arbeitsverhältnis frühestens zum 31. August endet. Würde sie eine kürzere Frist geltend machen, müsste dies durch ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gestützt sein.
Elterngeld- oder Elternzeitansprüche bleiben durch die Eigenkündigung unberührt. Kritisch kann es jedoch beim Arbeitslosengeld werden. Eine Sperrzeit droht, falls die Arbeitnehmerin arbeitslos wird und die Kündigung ohne wichtigen Grund erfolgt. Daher sollte vor einer Kündigung geprüft werden, ob eine neue Stelle sicher ist oder ob andere Gründe eine Sperrzeit vermeiden können.
Wie wir Sie bei einer Kündigung während der Elternzeit unterstützen
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Kündigung rechtssicher und strategisch optimal umzusetzen. Dabei unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
- Prüfung Ihrer Kündigungsfrist und bestehender vertraglicher Regelungen
- Beratung zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Vermeidung finanzieller Nachteile
- Erarbeitung einer Verhandlungsstrategie, falls eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber sinnvoll ist
- Unterstützung bei Verhandlungen zu einer Aufhebungsvereinbarung
Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln die beste Vorgehensweise für einen reibungslosen Austritt aus Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis.
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