Was passiert, wenn kein Testament existiert?

Fehlt ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB): Ehegatte und Verwandte erben nach Verwandtschaftsgraden; das Nachlassgericht stellt die Erben fest. Ohne gesetzliche oder testamentarische Erben fällt das Vermögen gemäß § 1936 BGB an den Staat. Bis zur Regelung verwaltet das Nachlassgericht den Nachlass.

Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge und die Erben werden nach Verwandtschaftsgrad in Ordnungen eingeteilt. Beispiel: Herr Müller stirbt ohne Testament und hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder. Neben den Erben der ersten Ordnung (Kinder) erbt der überlebende Ehegatte ein Viertel (§ 1931 BGB). Hinzu kommt ein Viertel als pauschaler Ausgleich des Zugewinns (§ 1371 BGB). Insgesamt erhält die Ehefrau die Hälfte des Nachlasses, die beiden Kinder teilen die andere Hälfte zu gleichen Teilen; bei einem Nachlass von 300.000 € erhielte die Ehefrau 150.000 € und jedes Kind 75.000 €. Praktische Folgen: es entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur einstimmig über Vermögensverwertung/Teilung entscheiden kann; zur Rechtswahrnehmung ist häufig ein Erbschein nötig; Gläubigeransprüche sind zu prüfen und zu befriedigen. Engste Angehörige können Pflichtteilsansprüche geltend machen, wenn sie im Testament enterbt wurden. Komplikationen sind Verkaufspflichten (z. B. gemeinsames geerbtes Haus), Erbstreitigkeiten zwischen Miterben und steuerliche Pflichten gegenüber dem Finanzamt.

Unsere Leistungen bei fehlendem Testament

  • Erbfallanalyse: Prüfung Verwandtschaftsverhältnisse, Ehe- und Partnerschaftsstatus, Pflichtteilsberechtigungen.
  • Vertretung beim Nachlassgericht: Antrag auf Erteilung des Erbscheins, Durchsetzung/Abwehr von Erbenstellungen.
  • Abwicklung des Nachlasses: Erstellung von Vermögensübersichten, Gläubigerprüfung, Zahlungsabwicklung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
  • Steuerliche Beratung: Erbschaftsteuerberechnung, Fristen und Steuererklärungen, Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung.
  • Streitige Verfahren: Vertretung bei Erbstreitigkeiten, Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen.
  • Vorsorgeberatung: Errichtung von Testament, Erbvertrag oder Vorsorgevollmacht zur Vermeidung künftiger Intestaterbfolge.
Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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