Wenn der Arbeitgeber die Gehaltszahlung verspätet oder gar nicht leistet, gerät er automatisch in Verzug. Sie können Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) fordern und unter Umständen eine Schadensersatzklage einreichen. Bleibt die Zahlung aus, ist eine außerordentliche Kündigung oder eine Arbeitsverweigerung möglich.
Wenn der Arbeitgeber das Gehalt zu spät oder gar nicht zahlt, tritt automatisch Verzug ein (§ 286 BGB). Arbeitnehmer haben dann das Recht, Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) geltend zu machen und können ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält sein Gehalt regelmäßig am 1. des Monats. Der Arbeitgeber zahlt im März jedoch erst am 20. März. Der Arbeitnehmer kann Verzugszinsen einfordern, die sich anhand der verspäteten Tage berechnen. Bleibt die Zahlung dauerhaft aus, kann der Arbeitnehmer nach vorheriger Abmahnung das Arbeitsverhältnis kündigen und Lohnklage einreichen. In Extremfällen ist die Rückforderung offener Beträge auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
Zusätzlich kann eine längere Verzögerung eine Arbeitsverweigerung rechtfertigen (§ 273 BGB). Dies sollte jedoch gut abgesichert sein, um keine Konsequenzen zu riskieren. Arbeitnehmer sollten in jedem Fall frühzeitig handeln und rechtliche Unterstützung suchen.
Unsere Unterstützung bei verspäteter Gehaltszahlung
Wenn Ihr Gehalt wiederholt zu spät oder gar nicht gezahlt wird, helfen wir Ihnen mit folgenden Schritten:
- Prüfung Ihres Anspruchs: Analyse des Arbeitsvertrags und der Zahlungssituation.
- Aufforderung zur Zahlung: Schriftliche Mahnung mit Fristsetzung zur schnellen Klärung.
- Durchsetzung von Verzugszinsen: Berechnung und Einforderung rechtmäßiger Zinsansprüche.
- Lohnklage: Gerichtliche Durchsetzung, falls der Arbeitgeber nicht reagiert.
- Beratung zu weiteren Maßnahmen: Unterstützung bei einer möglichen Kündigung oder Schadensersatzforderungen.
Unser Ziel ist es, dass Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem rechtmäßigen Lohn kommen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung!
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