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Was passiert, wenn meine Radabdeckung nach dem Tuning nicht mehr ausreicht?

Reicht die Radabdeckung nach einem Tuning nicht mehr aus, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, ohne eine neue Abnahme durch einen Sachverständigen. Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im Schadensfall Probleme mit der Versicherung.

Wenn nach einem Tuning, etwa durch breitere Felgen, veränderte Spurweite oder tiefer gelegtes Fahrwerk, die Räder über die Kotflügel hinausragen, ist die gesetzlich vorgeschriebene Radabdeckung gemäß § 36a StVZO nicht mehr gegeben. Damit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Ein Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ist dann eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann. Wird das Fahrzeug in diesem Zustand bei einem Unfall in einen Schadensfall verwickelt, kann die Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung die Leistung kürzen oder vollständig verweigern, da eine fehlende Betriebserlaubnis als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden kann. Konkret: Ein Fahrer rüstet sein Fahrzeug mit breiteren Rädern aus, ohne entsprechende Kotflügelverbreiterungen zu montieren oder eine Einzelabnahme beim TÜV/DEKRA durchzuführen. Bei einer Polizeikontrolle wird das Fahrzeug stillgelegt. Beim anschließenden Auffahrunfall eines Dritten verweigert die eigene Haftpflichtversicherung zunächst die Regulierung und nimmt den Fahrer in Regress. Um solche Konsequenzen zu vermeiden, muss in der Regel nach jedem Tuning eine Einzelbetriebserlaubnis oder ein Nachtrag zur bestehenden ABE eingeholt werden.

Wie LUTZ Rechtsanwälte bei erlöschender Betriebserlaubnis durch Tuning helfen

Die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte unterstützt Fahrzeughalter und Tuning-Enthusiasten, die mit den rechtlichen Folgen einer unzureichenden Radabdeckung oder einer erloschenen Betriebserlaubnis konfrontiert sind – von der ersten Behördenpost bis zum Versicherungsstreit.

  • Prüfung des Bußgeldbescheids: Analyse, ob der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit rechtlich haltbar ist und ob Einspruch sinnvoll ist.
  • Abwehr von Versicherungsregress: Wenn die Kfz-Versicherung nach einem Unfall die Leistung kürzt oder den Halter in Regress nimmt, setzen wir uns für eine faire Regulierung ein.
  • Widerspruch gegen Stilllegungsverfügungen: Bei behördlicher Stilllegung des Fahrzeugs prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und leiten gegebenenfalls Widerspruchsverfahren ein.
  • Beratung zu Einzelabnahmen & ABE: Wir erläutern, welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um die Betriebserlaubnis wiederherzustellen und das Fahrzeug legal zuzulassen.
  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten: Kompetente Vertretung in Verwaltungs- und Zivilverfahren rund um Tuning-Rechtsfragen.
Stand: 20.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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