Was passiert, wenn Reifen und Felgen nicht zur eingetragenen Kombination passen?
Nicht eingetragene Reifen-Felgen-Kombinationen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, und im Schadensfall kann die Kfz-Versicherung die Leistung verweigern. Zusätzlich drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Wenn Reifen und Felgen nicht der im Fahrzeugschein eingetragenen oder durch eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) genehmigten Kombination entsprechen, erlischt in der Regel gemäß § 19 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Folgen sind weitreichend: Das Fahrzeug darf rechtlich nicht mehr bewegt werden, und bei einer Polizeikontrolle drohen ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Wer das Fahrzeug dennoch fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Besonders kritisch wird es im Schadensfall: Verursacht der Fahrer einen Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung prüfen, ob die nicht zugelassene Reifenkombination unfallursächlich war. Ist das der Fall, droht eine Kürzung oder vollständige Verweigerung der Kaskoversicherungsleistung – und die Haftpflichtversicherung kann den Fahrer in Regress nehmen. Konkretes Beispiel: Ein Fahrzeughalter montiert Winterreifen auf Felgen, die nicht der ABE entsprechen. Bei einem Auffahrunfall stellt das Gutachten fest, dass die falsche Reifendimension das Bremsverhalten beeinflusst hat. Die Versicherung verweigert die Kaskoentschädigung und nimmt den Halter für ausgezahlte Haftpflichtleistungen in Regress – ein finanzieller Schaden von mehreren tausend Euro.
Wie Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte bei Problemen mit Reifen-Felgen-Kombinationen hilft
Ob Versicherungsstreit nach einem Unfall, Bußgeldbescheid oder Fragen zur Betriebserlaubnis – die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte unterstützt Sie mit fundierter Expertise im Verkehrs- und Versicherungsrecht.
- Prüfung des Versicherungsbescheids: Wir analysieren, ob die Leistungsverweigerung oder der Regress der Versicherung rechtlich haltbar ist.
- Abwehr von Regressforderungen: Versucht die Haftpflichtversicherung, Sie nach einem Unfall in Regress zu nehmen, prüfen wir die Anspruchsgrundlage und wehren unberechtigte Forderungen ab.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide: Bei Bußgeldern wegen nicht eingetragener Reifen-Felgen-Kombinationen prüfen wir die Rechtmäßigkeit und legen gegebenenfalls Einspruch ein.
- Beratung zur Betriebserlaubnis: Wir klären, unter welchen Voraussetzungen die Betriebserlaubnis wiederhergestellt werden kann und welche Schritte dafür notwendig sind.
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